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1 (1834) Die Zeiten der dreizehn Orte / von Joseph Andres
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IX
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IX

thümlichen Farben und Formen. Es zeigte sich diese Ein-heit bei Abfassung der Verfassung und Gesetzgebung/ in-dem sie meistenthcils nur von einzelnen Männern / undzwar von Philosophen ausgiengen/ und da sie nur in die-sem Ganze«/ in dieser Totalität lebten und davon ganzdurchdrungen waren/ so suchten sie für sich selbst nichtsdabei/ keinen Gewinn noch Vorzug/ und ließen sich durchdie angebotene Fülle von Macht nicht verführen. Solonlehnte die Krone ab und sagte/ indem ich mich selbst be-siegt/ habe ich den größten Sieg davon getragen. Lykurghatte seinen Mitbürgern befohlen/ seine von ihm gemachteVerfassung nicht eher zu verändern/ als bis er von einerReise zurückgekommen wäre. Er kam nicht wieder. Erverurtheilte sich also selbst zu einer ewigen Verbannung/um eine Verfassung aufrecht zu halten/ welche unter allengriechischen die Unabhängigkeit und den Geist ihres Vol-kes am leichtesten bewahrte und daher auch am längstendauerte. Die Verfassung wirkte auf das Volk/ daS Volkwieder auf die Verfassung zurück. Beide Gesetzgeber hat-ten zwar ganz verschiedene Gesichtspunkte bei ihren legis-lativen Werken/ aber nicht weil sie sich ganz entgegenge-setzt seyn wollte»/ sondern weil die physische und geogra-phische Lage ihrer Stadt es so und nicht anders erforderteund gebot. Lykurg hatte mit den bloßen Formen der Ge-setze nichts oder wenig zu thun/ er blieb nicht bei ihnenstehen/ sondern seine ganze Gesetzgebung gicng auf dasInnere des Menschen selbst/ das Resultat davon war seineLehrerin/ und dieses schien ihm eine gänzliche Unterdrück-ung des Egoismus und der Selbstsucht in allen ihren Ver-zweigungen zu fordern. Seine Gesetze hatten den Zweck/sie nicht allein überall anzugreifen/ sondern ihnen zuvor-zukommen; sie waren nicht unzusammenhängend oder wur-den blos auf Gerathwohl hin gegeben/ sondern kamenauS einander hervor und hicngcn wie die Ringe einerKette scharf an einander. Ihre Anzahl war nicht groß/