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1 (1834) Die Zeiten der dreizehn Orte / von Joseph Andres
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131
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«Es sey freilich natürlich, daß sie Zwyer, mit dem sie inCorrcspondenz gestanden, nicht Verfällen würden." Den Re-formieren wollten sie den Entscheid nicht überlassen unddurch eine Gesandtschaft an die Landesgemeinde von Uridenselben abzuwenden suchen. Aber die Gesandtschaft wirdvom Volke schlecht und ohne Achtung empfangen; dieLandesgemeinde bleibt bei ihrem Entschluß. Auf einerConfercnz von Luzern wird dagegen der Antrag gemacht:es solle sich Zwyer in Schwyz rechtfertigen und wenn erschuldig befunden, von seiner Obrigkeit bestraft werden.Uri verwirft diesen Vorschlag, indem es ja eben die Fragesey, ob sich Obrist Zwyer zu Schwyz zu rechtfertigen habeoder nicht. Nachdem noch andere Vorschläge gemacht undnicht angenommen wurden, wird endlich die Streitfrageauf einem Tage aller katholischen Orte zu einer Reli-gionssache gemacht, wodurch laut Bund von issä dieselbeeinem geistlichen und weltlichen Gericht zur Untersuchungübergeben und dann durch die Sätze beider Theile be-urtheilt werden sollte. Die Urner protesiirten gegen denUntersuch der Geistlichen, erklärten ihn falsch und un-gültig. Die Schwyzer verwarfen in ihrem Schreibenan die Conferenz die Richter, wollten sie nicht alssolche anerkennen, weil sowohl die von Uri, als selbst einRichter, den aufgenommenen Prozeß geschmäht hätten; siewollen nichts mehr zu Recht setzen.

Man war jetzt des Streites allgemein müde geworden,sowohl wegen der großen Kosten, den er verursachte, alsweil man desselben kein Ende sah. Man that daher, wasman gewöhnlich thut, wenn man von den Leidenschaftenerhitzt ist, man zerhieb den Knoten, fuhr mit der Verur-teilung fort, ehe die Schuld erwiesen und anerkannt war.Der Landammann Zwyer wurde von den Kanzeln und öf-fentlichen Plätzen zu Luzern, Schwyz, Unterwalden undZug für einen VaterlandSverräther und vogelfrei erklärteDie Urner, als sie den Verruf ihres LandammannS ver-nahmen, baten Zürich deßwegen eine allgemeine Tagsatz-