Gesch. d. nördl. Staatensyst. 152z -1660. 2 vz
fassung; bestimmte die ganzen nachfolgenden Ver-hältniße von Preußen; und auch das künftigeSchicksal -Polens ward großenteils durch sie vor-bereitet.
4. Die herrschenden Völker des Nordens wa-ren von doppelter, theils germanischer, theilsslavischer Abkunft; und diese Verschiedenheitzeigte sich auch in den Verfassungen. Bey den er-ster» hatte sich auf eine ähnliche Weise wie in demwestlichen Europa das Lehnöwesen ausgebildet; aberauch in demselben ein Bürgerstand, wenn gleichAdel und Geistlichkeit ein großes Uebergewicht hat-ten. In den Slavischen Landen, Polen undRußland, hatte aber der Adel, ohne eigentlicheLehnsverhältnisse, dennoch das Volk zur Leibeigen-schaft herabgedrückt; und kein Bürgerstand hatte,beym Mangel an Handelsstädten, sich bilden kön-nen. So unterschieden sich beyde sehr wesentlichdadurch, daß in den erster» wenigstens die Elemen-te zur Ausbildung einer bürgerlichen Verfassungvorhanden waren, in den lehtern aber so gut wiegänzlich fehlten.
i. Dänemark. Seine Könige» seit 7447 aus demHause Holstein-Oldenburg gewählt, sollten Uniouskbnigeder z Nordischen Reiche seyn, waren eS aber selten; undals Christian il. die Union umsonst in Schweden er-zwingen wollte, brach in Dänemark selbst ein Aufstandgegen ihn auS 152z, der ihm den Thron und bald auch
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