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§■ 4. Seine Logik.
Methode, Neues zu entdecken; mit der Natur derselben habe er sichbekannt gemacht und gefunden, dass auf dieselbe Weise nicht nurin der Mathematik, sondern auch in allen anderen Wissenschaftenein Gleiches geleistet werden könne. Er wolle nun in drei Sectionen1) ein Zeichen angeben, mit dessen Hülfe das Wahre vom Falschenohne Irrthum unterschieden und verhindert werden könne, dass Je-mand sich auf die Länge hierin täusche; 2) zeigen, wie man ohneIrrthum beständig fortschreiten und Neues finden könne; 3) wiedies mit der leichtesten Mühe geschehe.
Die Abtheilung 1, mit der Vcberschrift: „Sectio prima. Continothumanae certitudinis fundamentum, quo verum & falsum certo dignos-cere, & alterum ab altero discemere licet” behandelt nun das erstedieser drei Dinge, nämlich folgendermaassen: Das Zeichen, woranman erkennt, ob etwas wahr oder falsch ist, ist, ob es von uns be-griffen werden („concipi”) kann oder nicht. Alles, was „concipirt”werden kann, ist wahr, was nicht concipirt werden kann, falsch l ).So wird z. B. Niemand behaupten, ein Stück eines Stabes sei grösserals der ganze, oder die Radien eines Kreises seien ungleich gross,oder ein Körper könne sich ohne bewegende Kraft vom Orte ent-fernen, denn alles dieses könne nicht concipirt werden. In Rücksichtauf die von einer anerkannten Wahrheit abgeleiteten anderen giltfolgendes: Geht man von etwas Richtigem aus, so gelangt man durchrichtiges Schliesscn wieder zu etwas Richtigem; geht man aber vonetwas Falschem aus, was man für wahr annimmt, so enthält manetwas Absurdes; geht man von etwas Wahrem aus, was man aberfür falsch annimmt, so erhält man Folgerungen, die nur möglich,nicht solche, die nothwendig sind; und umgekehrt kann man hier-nach aus dem gefolgerten Resultat auf die Praemisse schliessen undbcurthcilen, ob sie richtig gewesen ist oder nicht, und zwar imletzteren Falle, ob man etwas Wahres für falsch, oder etwas Falschesfür wahr angenommen habe. Die häufig gebrauchten Ausdrücke„affirmare” und „negare” sind nur andere Worte für „concipere posse”und „non concipere posse”. Eine solche „facultas, qua conamurquiequam concipere, idque etiam concipere possumus, & qua econträconamur ejus eontrarium concipere, nec tarnen id concipere possumus”kommt ohne Zweifel allen Menschen zu. „Hane autem actionem,vel couatum in nobis” nennt Tschirnhaus „intelleetus” und schliesstaus dom Umstände, dass alle Menschen durch Beweise von derRichtigkeit einer Behauptung überzeugt werden können, dass dieserintelleetus bei allen sich finde, mit einziger Ausnahme der Geistes-schwachen. Ausser diesem Wjege aber, etwas zu erkennen, alsoausser dem „intelleetus”, giebt es noch einen anderen. Wenn wirnämlich durch den intelleetus etwas erkennen, so sind wir selbstdabei thätig, es giebt aber auch Dinge, die wir ohne eigenes Zuthun,selbst gegen unseren Willen, wie etwas ganz ausser uns befindliches,
') Vergl. Anmerkung 2) auf pag. 15.