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§• 4. Seine Logik.
proposueris, videbis tamon indubie, hane solam ad yeri falsiquecognitionem eidcm minime suffeeturam, eumquo proinde nihilominussaope ä yoritate aberraturum esse”.
Nachdem so Tschimhaus den Abschnitt über die Unterscheidungdes Wahren yom Falschen geschlossen, wendet er sich zu der Auf-gabe, Regeln aufzustcllen , mittelst welcher man immer neue Wahr-heiten zu entdecken im Stande sei. Dies geschieht in der
Abtheilung 2. mit der Ueberschrift: „Sectio secunda. Q.uä rationequis semper absque erroro possit progredi plura continuo nova de-tegendo”. Um meine Kcnntniss weiter auszudehnen, schliesst Tschirn-haus, ist nur nöthig zu beachten „quid possim concipere, quid non”.Es handelt sich also darum, alle möglichen conceptus zu sammeln.Um dies zu können und keinen zu übergehen, zeichnet er sich fol-genden Weg vor: Zuerst will er „omnes possibiles primos conceptus,ex quibus formantur reliqui” ordnen; diese sollen: „Definitiones”heissen. Sodann will er diese Definitionen an und für sich („in se”)betrachten; die daraus gezogenen Eigenschaften sollen: „Axiomata”genannt werden. Endlich will er dann die Definitionen auf allemöglichen Weisen mit einander verbinden; die so gefundenen Wahr-heiten sollen „Theoremata” heissen.
I. Aus dem soeben Gesagten, nach welchem eine Definitio: „pri-mus alicujus rei conceptus, seu primum, quod de reconcipitur” ist, folgt nun:
1) Solche Definitionen können von uns gebildet werden („formari”),oder: es steht in unserem Belieben, Definitionen zu geben. Denn jederkann beobachten, was beim concipiren einer Sache früher, was späterzu concipiren sei, daher auch, was zuerst concipirt werden müsse,oder: „quo aliquid prius concipi posse repugnat”. So kann keineBewegung concipirt werden, wenn nicht der conceptus eines „mobile”vorausgeht, dieser wiederum setzt den conceptus von etwas Aus-gedehntem („extensum aliquid”), und dieser endlich den conceptuseiner Ausdehnung („extensio”) voraus. Etwas, was diesem voran-gcht, kann nicht gedacht werden.
2) Aus der obigen Erklärung, was eine „definitio” sei, folgt ferner,dass jede Definition einer Sache die Entstehung oder ErzeugungC,G eneratio”) derselben enthalten und einschliessen muss, da sienichts anderes ist, als der conceptus. Zugleich ergiebt sich hierausein Criterium, mittelst dessen wir beurtheilen können, ob eine De-finition gut ist, oder nicht; ersteres ist sie, wenn sie die „generatio”der zu defimrenden Sache enthält, im anderen Falle ist sie nichtgut 1 )-
') Medio. Ment. pag. 67 -. „Secundo patet, omiiem rei singularis definitionemsemper ejusdem rei primum formationis modum oportere includere, quem alicujusrei Grenerationem nuncupabo. Item enim quandam verü concipere nihil alind est,quam actio seu formatio mentalis alicujus rei; atque ideo id, quod de ro aliquaconcipitur, nihil aliud cst, quam ülius rei primus formationis modus, Tel si maris,generatio. Dcindo si definitio est primum, quod de re concipitur, & quo aliquid