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Lebensbeschreibung des Ehrenfr. Walther v. Tschirnhaus auf Kiesslingswalde und Würdigung seiner Verdienste : mit einem Vorwort über Prof. J.A. Grunert als Preisrichter / von Dr. Hermann Weissenborn
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§. 4 . Seine Logik.

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gewisse schöpferische Thätigkeit sich ein neues Object schaffe; ersteressetzt nur Fähigkeiten voraus, die in der That jeder Mensch, alssolcher, besitzt, letzteres verlangt ein Ycrmögon, welches einerseitsnicht nothwendig mit dem Begriffe „Mensch”, auch wenn demselbenVernunft und Verstand als nothwendige Attribute beigelegt werden,verknüpft ist, und welches auch andererseits sich nicht bei allenMenschen, ja nicht einmal bei einem und demselben Menschen zuverschiedenen Zeiten findet. Während sich daher über das Erstere,die Beux-theilung vorliegender Behauptungen, weil sie sich nur aufdie unzweifelhaft allen innewohnende Fähigkeit bezieht, Kegelnmüssen finden lassen, setzt eine Aufstellung von Lehren, wie manneue AVahrheiten entdecke, stillschweigend als ausgemacht voraus,dass das Vermögen des eigenen und selbständigen Schaffens durchAnwendung bestimmter Voi-schriften, also einer die Urtheilskraft er-fordernden Thätigkeit, geweckt werden könne. Ob es möglich sei,die Kunst des „Entdeckens” zu lehren (schon das bekannte Sprüch-wort: „Tadeln ist leichter als besser machen” deutet auf die weite Ver-breitung der Meinung hin, nicht Jeder, der etwas beurtheilen könne,vermöge selbst etwas zu schaffen), wäre daher zunächst zu unter-suchen gewesen, und erst dann, wenn die Frage: Ob dies möglichsei, bejahend entschieden wäre, wäre weiter zu untersuchen gewesen:Wie dies geschehen könne. Cartesius nun sowohl als Tschirnhausnehmen die erste als selbstverständlich im bejahenden Sinne ent-schieden an und beschäftigen sich nur mit der zweiten, und zwarbesteht dieselbe in der Form, wie sie dieselbe aussprechen, nämlich„wie man neue AVahrheiten entdecke”, aus zwei Theilen, nämlich„wie man Entdeckungen machen könne” und „wie man AVahr-heiten entdecken könne”. Letztere Frage kommt auf die erste,„AVie man eine gegebene Behauptung rücksichtlich ihrer AVahrlieitprüft”, zurück, und die über dieselben aufgestellten Regeln sind aufdas Entdeckte anzuwenden. In der Dissertatio de methodo des Cax-tesius nun ist offenbar diese erste Frage „wie prüft man eine Be-hauptung in Hinsicht auf ihre Richtigkeit?” die am eingehendstenbehandelte. Denn man wird leicht bemerken, dass die vier von ihmaufgestelltcn, pag. 15, 16, Anmerkung 1), 2), 3) und pag. 42 erwähnten.Hegeln sich fast ausschliesslich auf sie beziehen, oder doch zu all-gemein gehalten sind, um für die Beantwortung der zweiten Fragevon erheblichem Nutzen seiix zu können. Diese Bemerkung war esauch wohl, welche Tschirnhaus veranlasste, gerade über diese weiternachzudenken und sich über sie am ausführlichsten zu verbreiten;denn offenbar, schon dem Volumen nach, ist die „Pars secunda” derWichtigste Theil der Medicina Mentis.

Der erste Theil derselben enthält im Wesentlichen nur eine wei-tere Ausführung der ersten der vier oben erwähnten Regeln desCartesius, welche nur das für wahr anzuschen vorschreibt, „quode go clare et distincte intelligo”. Nur unterscheidet Tschirnhaus nicht,V'ic Cartesius drei Arten des Erkenuens, nämlich: „sentire, imagi-