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Zweiter Band.
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Instruktion von dü Luc für den SMatsschreibcr Besenval. 3t7

gut bewachen werden, oder aber er wird bei seinen schlechtenGesinnungen verharren, und dieß wird ihn veranlassen, seinenObern den Aufirag des Staatsschreibers zu verbergen, wodurcher, ohne daran zu denken, seinen Feinden Stoff zu einer An-klage geben wird, aus welcher sie Vortheil ziehen werden. "D

Diese Instruktion des Grafen dü Lüc für den StaatsschreiberBesenval vom 12. Jänner 1710 lautet nun so:

Ich bitte den Herrn Staatsschreiber, daß er die Güte habe,morgen nach Fraubrunnen zu gehen, wo er den Herrn Schult-heiß Willading treffen wird, und ihm zu sagen:

1) Daß der Wunsch, den ich hege, die Achtung der löblichenEidgenossenschaft zu verdienen, und das Zutrauen, welches ich

s in die Redlichkeit des Herrn Willading setze, mich bewogenhaben, ihn zu bitten, daß er mir in der Folge mit Rath undThat in den nachbeschriebenen Punkten beistehen möchte.

2) Es ist Jedermann bekannt, was vor und nach dem Durch-marsch des Generals Mercp begegnet ist, was mich der Mühe,es zu wiederholen, enthebt.

3) Es ist mir unbekannt, ob der Herr Rathsherr Tscharnerdem Rathe von Bern Alles gesagt habe, was in Solothurngesprochen worden ist, als die Herren Deputirten der protestan-tischen Kantone dahin kamen. Folgendes ist in Kurzem, waswegen der Neutralität, welche die Herren Deputirten von mirbegehrten, gesagt wurde. Sie versicherten, daß der Herr Grafvon Trautmannsdorff verspreche, daß die Truppen des Kaisersnichts unternehmen würden, wodurch das Territorium der löb-lichen Eidgenossenschaft verletzt würde, wenn ich mich verpflichtenwollte, daß die Truppen des Königs dasselbe beobachten werden,worauf ich antwortete, daß weder der König noch die helvetische -Nation sich aus das Wort des Kaisers und seines Ambaffadors

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