Buch >1, Kapitel IV.
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Korn in der Schweiz für seine Rechnung einzukaufen, und umihn dazu zu bewegen, habe ihn der Fürst sehr freundlich be-handelt, ja sogar ihn in seiner Gegenwart niedersitzen lassen.Darauf sei der Traktat abgeschlossen worden, und als Panchaudwieder in die Schweiz zurückgekommen, habe er diese Einkäufe,während großer Überfluß an Korn war, gemacht. Man sei da-mals froh gewesen, das Korn verkaufen zu können, und manhätte den Auflauf allen Mächten gestattet; nachdem dann aberdurch diesen Aufkauf und dessen Magazinirung in Morges dasKorn aufgeschlagen, so habe man sich im Rathe von Bern dar-über berathen, ob man dieses Korn für Rechnung des Staatswieder an sich kaufen solle. Es sei viel darüber gestritten, aberzuletzt gefunden worden, daß es eine Ungerechtigkeit wäre, eineÜbereinkunft zu brechen, die auf Treu und Glauben hin gemachtworden sei, und daher glaube der Schultheiß nicht, daß manirgend einen Anlaß habe, sich über seinen Souverän zu beklagen.
Hierauf wurde ihm erwiedert, daß allerdings Niemand dasRecht hätte, sich darüber zu beklagen, daß die Herren von Bernerlauben, in ihrem Kanton Korn zu kaufen; aber es sei eingroßer Unterschied, ob man Korn kaufe, um es auszuführen,oder um es im Land in Magazinen aufzubewahren, um solchegegen die Staaten des Königs zu benutzen. Niemand könne dieProjekte des Feindes auf das obere Elsaß und die FreigrafschaftBurgund läugnen; diese Projekte aber wären nicht ausführbar,wenn man nicht Kornvorräthe auf gelegener Stelle hätte, unddaher frage man ihn, ob dieß nicht ganz den Traktaten undBündnissen, die zwischen dem König und den Eidgenossen be-stehen, zuwider gewesen sei.
Hierauf antwortete Willading, daß seine Obern durchausnicht gesinnt seien, zu erlauben, daß man in ihrem KantonMagazine bilde für Rechnung von fremden Fürsten. Man habeaber die Sache nicht also angesehen, sondern daß man das