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Zweiter Band.
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Buch 11. Kapitel IV.

an, worauf der Schultheiß verschiedene schwierige Vorfälle her-zählte, wo man doch immer die Sachen unter sich selbst ausge-macht habe, namentlich auch das Wartauer Geschäft, in das sichHerr Amelot gemischt habe, welches aber dennoch wieder nur unterden Kantonen, ohne Dazwischenkunft des Herrn Amelot, sei ausge-macht worden. Freilich habe Herr Amelot seine Vermittlungnie anerboten, und dann sei es auch wahr, daß es sich damalsum einen Streit zwischen Kantonen handelte, hingegen setzt umeine Streitigkeit zwischen einem Kanton und einem fremdenFürsten, worauf der Sekretär fragte, ob denn das Verhältnißdes Bischofs zur Schweiz nicht das nämliche sei, wie das vonNeuenburg. Der Schultheiß erwiederte, daß Neuenburg demReich nichts liefere, wohl aber der Schweiz seine Truppen,wenn sie solche bedürfe; hingegen der Bischof von Basel zahledie Reichssteuer an das Reich, und von dieser treffe es dasMünsterthal den 14. Theil. Auf die fernere Frage, ob dieserPrälat die Vermittlung annehmen würde, erwiederte der Sekre-tär: Er wisse es nicht; aber wenn Bern durch deren Annahmeseine friedlichen Gesinnungen zeigte und der Bischof sie nichtannähme, so würde er sich dadurch selbst ins Unrecht versetzen,und der Ambaffador würde dem Könige, den katholischen Kan-tonen, ja dem ganzen Europa beweisen, daß dieser Prälat nurdie Schweiz in Feuer und Flamme zu versetzen suche, und dannwäre es unschwer, ihn zur Ordnung und Diejenigen zum Schweigenzu bringen, die ausstreuen, daß der Kanton Bern Alles durchGewalt erzwingen wolle, wenn man nicht die Kraft habe, ihmzu widerstehen.

Der Schultheiß suchte nun zu beweisen, daß der Bischof dieVermittlung als Mitglied des Reichs nicht annehmen könnte,und daß er sich immer die Ratifikation des Kaisers vorbehaltenwürde; man könne sich auf solche Amphibien nie verlassen.