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Zweiter Band.
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Buch 11. Kapitel IV.

Es sei sicher, daß die gutgesinnten Berner den Kopf nichtwerden erheben dürfen, wenn sie befürchten müssen, daß mandie gegenwärtigen Angelegenheiten so behandeln werde, wie diefrühern. Auf diese Art werde Willading Zeit haben, für dieganze Eidgenossenschaft und selbst für diejenigen seiner Lands-leute, die nicht seiner Meinung seien, Ketten zu schmieden.

Wenn dieser Kanton nicht eine große Anzahl Truppen denHolländern lieferte, so würde der projektirte Bund, vor welchemer seit seiner Ankunft in der Schweiz gewarnt habe, ihn nichterschrecken; aber in Betracht der großen Hülfe würde Hollandlebhaften Antheil nehmen, wenn der König oder die beleidigtenKantone etwas unternehmen wollten .* s )

In einem Brief an den Markis von Torcy vom 4. März1712 sagt er, daß der Herr von Bettens (Georg Männlich),ungeachtet der Abneigung der Berner gegen den wadtländischenAdel, sich eine solche Achtung zu erwerben gewußt habe, daß erin den Rath der Zweihundert aufgenommen wurde. Er rühmtdann sehr dessen Eifer für den Dienst des Königs, und erzählt,daß während des Prozesses von Castan er seine Geschäfte undsein Haus verlassen habe, um sich in Bern zu setzen, wo ergroßen Aufwand gemacht, um seine Kollegen zu Gunsten desKönigs zu stimmen, und dieß wäre ihm auch gelungen, wennder übelgesinnte Willading nicht gewußt hätte, durch krummeWege mehr als 15» Rathsherren auszuschließen. Er habe schonoft vorgestellt, daß es eben so nöthig sei, die gutgesinnten Bernergut zu behandeln, als hingegen die Hand schwer auf den übel-gesinnten lasten zu lassen; denn wenn man solche, wie Willading,die kein Maß beobachten, gleich behandle, wie die Wohlgesinnten,so würde die Frechheit der Bösen gestärkt und der Eifer derGutgesinnten vernichtet. Der Minister werde sich erinnern, daß

*>) A. a. O. S. 123.