Buch II. Kapitel >V.
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Dauphine, in der Grafschaft Burgund und im Elsaß, der Dieb-stahl der königlichen Gelder und die Opposition, welche die Am-bassadoren Sr. Majestät in der Eidgenossenschaft fanden, giengenalle von der geheimen Kommission aus. Das größte Übel,welches dieser Kanton Frankreich zugefügt hat, besteht darin, daßer Neuenburg den gesetzlichen Erben genommen und einem pro-testantischen Fürsten übergeben hat, der keinen andern Titel alsden Schutz der Berner hatte. Seit dem Frieden sei dü tzüc selbstBeschiinpfungen aller Art ausgesetzt. Mehr als vier Mal habeman ihm gesagt, daß das Gesetz wegen des ungleichen Dienstes,wenn er es begehren würde, gewiß würde aufgehoben werden;aber er habe nicht geglaubt, diesen Schritt thun zu sollen. Erhabe geantwortet, dieses Gesetz hindere nicht, daß der Königgute schweizerische Offiziere und Soldaten haben werde, undwenn der Staat finde, daß dieses Gesetz ungerecht sei, so könneer es von selbst aufheben.
Wollte man mit den Protestanten den Bund erneuern, somüßten die damit Beauftragten alle Vorsicht brauchen, diesenKanton außer Stand zu setzen, in der Folge zu schaden. Wennman nicht sehr genau Achtung gebe, so werde man, da sie schlechtgesinnt seien, ungeachtet des besten Scheines, doch betrogenwerden. Der erste Schritt zu der Erneuerung des Bundesmüsse dahin gehen, daß man die Katholiken wieder in den näm-lichen Zustand versetze, in welchem sie vor dem Frieden vonAarau waren. Auch der Abt von St. Gallen müsse wieder inseinen vorigen Zustand versetzt werden. Wenn es aber auchgelänge, die Katholizität herzustellen und den Bund mit derganzen Eidgenossenschaft abzuschließen, so müßte man dennochnicht alle Glieder dieser Republik als gleich ansehen; denn dieProtestanten werden den Bund nur so lange beobachten, als sieihren Vortheil dabei finden. Man müsse also die Katholiken als