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Zweiter Band.
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5S1 Buch II. Kapitel IV.

besser wäre, daß sie allen Dank nur den beiden Kantonen selbstschuldig wären, als einem fremden Minister.

'Er sei so sehr wie irgend Jemand überzeugt, daß man unterden jetzigen Umständen sehr große Rücksichten für den französi-schen Hof haben und nichts thun solle, worüber er sich billigerWeise beklagen und was den Ministern des Königs einen Por-wand geben könnte, ihn gegen Bern aufzubringen; aber er könnenicht begreifen, wie Jemand glauben könne, daß man ihn dahinbringen werde, das Interesse der Protestanten demjenigen derKatholiken vorzuziehen, ausgenommen, man ergebe sich einergänzlichen Abhängigkeit in seinen Willen, und selbst in diesemFall sähe man sich durch seine Frömmelei noch betrogen. 67 )

Um dieselbe Zeit theilte der englische Gesandte von Stanianin folgender Note die Antwort mit, welche sein Hof von demfranzösischen erhalten hatte.

„Mylord Bolingbroock trägt mir durch seinen Brief vom 6.dieses Monats auf (wahrscheinlich Weinmonat), den beiden löb-lichen Kantonen Zürich und Bern aus Auftrag der Königin zuwissen zu thun, daß der allerchristlichste König auf die dringen-den Vorstellungen der Minister Sr. Majestät bei dem französi-schen Hofe sich auf folgende Weise über diesen Gegenstand ge-äußert habe.

„Daß laut der Instruktion, welche dem Herrn Grafen dü Lüc,seinem Ambassador, in der Schweiz gegeben worden, derselbekeinen Befehl habe, den zwei löblichen Kantonen Zürich undBern zu drohen, noch ihnen etwas vorzuschreiben, und daß erüberzeugt sei, der gemeldete Ambassador werde sich in denSchranken seiner Instruktion gehalten haben.

„Er versichere die Königin, daß er nur als Freund ihnenden Rath habe geben wollen, 'welchen er aufrichtig für sie am

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