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angezündet. Man bemühte sich, das Emporlodem der Flamme aufjede Weise zu unterdrücken, vielmehr nur einen dicken Qualm zuentwickeln, was auch vollkommen gelang, wenngleich es nicht ver-hindert werden konnte, dass die Kleidung des französischen Offiziersanbrannte und seine unteren Gliedmassen zum Theil verkohlten.
In den „Souvenirs d’avant-garde“ (D. Y. 226 ff.) giebtDormoy eineMenge Einzelheiten, deren Richtigkeit er an Ort und Stelle aus dem.Munde der Ueberlebenden festgestellt zu haben behauptet. Nach CoynartsAngabe (C. 87) wäre eine streng wahrheitsgetreue Aufklärung der Tliat-sachen unmöglich, weil alle Zeugen verschwunden wären. Uebrigensbringen Dormoys Einzelheiten nichts Neues, und seine Behauptung, derVerwundete wäre doch lebendig verbrannt, wird durch Nichts bewiesen.Wenn er das bei Beghelli (S. 817) abgedruckte Zeugniss des Chef-Arztesder Vogesenarmee, Dr. Riboli, anführt, „er wäre auf keine Verwundungengestossen“, so beweist dies keineswegs, dass auch keine vorhanden gewesensind, sondern, dass die Untersuchung keine eingehende, gründliche ge-wesen ist, vielmehr sich nur auf die zahlreichen, auf den ersten Blickohne Berührung der Leiche sichtbaren Einzelheiten erstreckt haben kann,da sein Kollege Laroche ausdrücklich das Vorhandensein der Wunde fest-gestellt hat. Dieser hatte vor der kommissarischen Untersuchung an-scheinend ebenfalls nichts von einer Wunde an dem Leichnam gewusst.l)r. Kaiser berichtet, wie sichtlich peinlich Jenem und dem begleitendenFranktireur-Capitaine die Entdeckung der schweren Verletzung amSchulterblatt gewesen wäre, als auf Verlangen der Deutschen die bis aufdie Fussbekleidung nackte, Leiche umgedreht wurde. Ledeuil d’Enquinenthält sich in seiner „Episode du Chateau de Pouilly“ eines eigenenUrtheils über die Todesart des sogenannten Fontaine, fügt aber als An-hang die Erinnerungen eines I )r. Regnault bei, welcher als einundzwanzig-jähriger Jüngling den französischen Lazarethen in Dijon zugetheilt ge-wesen war. Dieser Arzt ist ehrlich genug, selbst zuzugestehen, dass erdamals noch zu unerfahren gewesen wäre, um sich ein selbständigesUrtheil zu bilden, dass er mit den Augen seiner Vorgesetzten gesehenhätte, nach deren Ansicht übrigens der Fall als ein zweifelhafter erschien.Neue Gesichtspunkte bringt Regnault ebenfalls nicht bei.
Das von den Franzosen mitunterzeichnete mehr-fach erwähnte ärztliche Gutachten ist die einzigeunanfechtbare Grundlage, nach welcher der Fall be-urtheilt werden kann. Ergänzt wird sie durch den Aller-höchsten Orts eingereichten Bericht des badischen Oberstabsarztes Dr.Kaiser, welcher auf Grund seiner eigenen Besichtigung und Obduktionfeststellt: Die Leiche hatte oberhalb des rechten Schulterblatts einegrosse Schussöffnung; die Richtung des Schusskanals ging nach derWirbelsäule hin ohne Ausgangsöffnung. Die gänzliche Zertrümmerungzweier oberer Brustwirbel mit vollständiger Trennung des Rückenmarksund die Durchbohrung der linken Lunge mit ungeheurem Bluterguss indie Brusthöhlen, welcher jedenfalls von Zerreissung grosser Gefäss-stämme herrührte, hatten sicher unmittelbar nach dem Schüsse den Todzur Folge gehabt. Dieser starke Bluterguss in den Brusthöhlen war zu-gleich ein Beweis, dass der Schuss während des Lebens und nichterst nach dem Tode beigebracht war. Ebenso gab die Beschaffenheit derHaut, welche auch unter den Brandstellen in ihrem Durchschnitt überallweiss war, den deutlichen Beweis, dass die Verbrennung erst nach demTode stattgefunden haben konnte. (Kr. A. F. III. 3 S. 269, 270.)
Angesichts der IJormoysehen Behairptungen aus neuester Zeit habenwir geglaubt, auf diese Sache ausführlicher eingehen zu müssen, umwenn auch nicht die in ihrer Leidenschaft blinden Franzosen, so dochandere unbefangen urtlieilende Völker von ihrer Ungeheuerlichkeit zuüberzeugen.