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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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wurde. Nach dieser Fiktion wäre der König gegen seinenWillen aus den Tuilerien entführt worden, und enthielteauch sein Manifest nicht seine eigene Gesinnung!!

Da indessen ein zweiter Fluchtversuch möglicherweisegelingen konnte, so war es natürlich, daß die National-versammlung von nun an darnach strebte, die Regierungs-gewalt mehr und mehr in ihren Händen zu konzentriren.Zu diesem Ende war es aber vor Allem nöthig, sichder Armee zu versichern. Das geeignetste Mittel hiefürerblickte man in einem neuen Eid, durch welchen dieTruppen direkt unter die Nationalversammlung gestelltund von dem Eid, den sie dem König geleistet hatten,mittelbar entbunden wurden.

Dieser Eid lautete:

„Ich schwöre, die Waffen, die mir anvertraut worden„sind, zur Vertheidigung des Vaterlandes zu gebrauchen,„die durch die Nationalversammlung beschlossene Consti-„tution gegen ihre Feinde von Innen und von Außen„aufrecht zu halten, eher zu sterben, als das Betreten„französischen Bodens durch fremde Truppen zu gestatten,„und nur denjenigen Befehlen zu gehorchen, welche sich„auf Dekrete der Nationalversammlung stützen."

Auch den Schweizerregimentern, derer damals nebstdem Garderegiment noch 10 in französischen Dienstenstanden*), war dieser Eid abgenommen worden.

1. Das Bernerregiment von Ernst, bestehend seit 1672,zuletzt in Garnison in Aix, Reg. Nr. 63.

2. Das Regiment Salis-Samaden, bestehend seit 1672, zu-letzt in Garnison in Arras, Nr. 64.

3. Das Regiment Sonnenberg, bestehend seit 1672, zuletztin Garnison in Marsal, Nr. 65.

4. Das Regiment Castella, bestehend seit 1672, zuletzt inGarnison in Metz, Nr. 66.