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sich ziehe, daher denn auch der Generalrathkeine Macht mehr habe, sondern sie, die Sek-tionsabgeordneten allein, da sie das sou-veräne Volk repräsentiren.
Und sofort wurde dem Mnnizipalrath die folgende,schon vorher redigirte Ab setzungsur künde in allerForm übermittelt.
„Die Versammlung der Mehrheit der SektionsaLgeordneten,„mit Vollmachten zur Rettung des Gemeinwesens versehen;
„in Erwägung,
„daß das öffentliche Wohl erheischt, alle Gewalt, welche die„Gemeinde delegirt hat, an sich zu ziehen, und dem Generalstab„den unheilvollen Einfluß zu entziehen, den er bisher auf die„Entwicklung der Freiheit ausgeübt hat;
„in Erwägung,
„daß dieß nur dann geschehen kann, wenn vorher die Muni-cipalität, die unter allen Un,ständen an die gesetzlichen Formen„gebunden ist, von ihren Verpflichtungen provisorisch entbunden„worden ist;
„beschließt:
„Der Generalrath der Gemeinde ist suspendiit, der Maire„und der Generalprokurator und die 16 Administratoren setzen„ihre administrativen Verrichtungen fort."
„Huguenin, Präsident.
„Martin, Sekretär."
Einige Munizipalräthe, die in das Geheimniß nichteingeweiht waren, erlaubten sich, gegen diese auffallendeNotifikation einige Einwendungen zu erheben; allein dieAbgeordneten, die ihnen dieselbe überbracht hatten, woll-ten nicht darauf eingehen, sondern erklärten, daß dieSektionsabgeordneten sofort das Sitzungszimmer desGeneralraths in Beschlag nehmen würden.
Der Generalrath der Gemeinde sandte in Folge desseneine Abordnung an die Nationalversammlung, um derenEinschreiten gegen dies Vorgehen zu veranlassen, allein