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Bei der Terrasse der Feuillants angelangt, machteRöderer den König darauf aufmerksam, daß ihn seineWache nicht weiter begleiten dürfe, da das Gesetz jederTruppe, die nicht von der Nationalversammlung dazuberufen worden sei, den Eintritt auf das der letzter,!vorbehaltene Territorium untersage.
Der König, immer dem Gesetz Unterthan, ließ dieTruppe Halt machen, und nun wurden die Munizipal-beamten Leroux und Borie an die Nationalversammlungabgeordnet, um von dieser die nöthigen Befehle zu er-wirken.
Während dieses Halts unten an der Terrasse derFeuillants konnte der König und sein Begleit die dreiKöpfe sehen, die kurz vorher Suleau und seinen Unglücks-gefährten abgeschlagen und auf Piken gesteckt wordenwaren *).
Als die Nationalversammlung vernommen hatte, daßder König sich in ihre Mitte verfüge, beschloß sie, ihmeine Deputation von 24 Mitgliedern entgegen zu senden,die sich unten an der Terrasse mit Leroux und Boriekreuzte.
Das Begehren dieser Letztern aber, daß die Escortedes Königs ihn begleiten dürfe, wurde im Schooß derVersammlung lebhaft bekämpft und endlich durch Tages-ordnung beseitigt, indem die Aufrechthaltung der Ord-nung außerhalb der Versammlung Sache der Munizipal-behörden sei.
Siehe Deklaration von Nosl Avril, Mortimer^Ternaux,Band II, Seite 474. „üs cisetarailt s est apperxu gus ctans^un groaps <ie Naomis on portait trois tetss an baut <is»pignos sur In tsrrusss äu eote äu inanSAs."