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digte sich die Nationalversammlung durch grenzenloseSchwäche und frevelhaftes Eingehen auf angebliche Volks-wünsche, die wie Befehle lauteten und die sie zu voll-ziehen sich anschickte, wenn sie der beschwornen Verfassungauch noch so sehr entgegen waren.
Die Besorgniß, ihre konstitutionelle Kompetenz zuüberschreiten, machte sich nur noch geltend, wenn einkräftiges Eingreifen beantragt wurde, das der Entwicklungder Revolution hinderlich sein konnte. So wurde z. B.der Antrag, an der Stelle Mandat's einen andern Ober-kommandanten zu ernennen, angeblich wegen konstitutio-neller Skrupel abgelehnt, da der Oberkommandant durchdie legale oder insurrektionelle Gemeinde bereitsersetzt sein dürfte.
Auf diese Weife aber sanktionirte die Nationalver-sammlung mittelbar die Wahl Santerre's.
Um die Verhandlungen der Nationalversammlung inihrer geschichtlichen Reihenfolge darstellen zu können,müssen wir nun vorerst des Eintreffens derjenigen Ab-theilung der Schweizer erwähnen, welche auf BefehlGeneral d'Hervilly's nach der Nationalversammlung mar-schiert waren.
Der Rückzug der Schweizer aus den Tuilerien*).
Unsere Erzählung der Erlebnisse und Thaten desSchweizergarderegiments wiederum aufnehmend, müssen
*) Leider enthalten die Aufzeichnungen der Augenzeugenwenige Einzelnheiten über den Rückzug derjenigen Abtheilungdes Schweizergarderegiments, die aus den Tuilerien zu denFeuillants zu gelangen suchte. Unsere Darstellung wird sich