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sich ein Zeugniß darüber ausstellen, daß er dieselbengegen alle Beleidigungen geschützt und richtig abgegebenhabe *).
Dieses Zeugniß trägt die Unterschrift der beiden Ad-jutanten Allemann und Chollet.
Die Namen dieser 15 Schweizer stehen alle auf derListe der in den Septembertagen Ermordeten**).
In das Palais Bourbon sind dagegen nach und nach246 Schweizer gebracht worden.
Diese ließen sich in Folge des Dekrets vom 20. Au-gust, welches den in den übrigen Schweizerregimenterndienenden Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten frei-stellte, im gleichen Grad in die französische Armee einzu-treten, insofern sie den am 10. August festgestellten Eidleisten wollten, zum größten Theil der französischen Armeeeinverleiben.
Aus diesem Grund wurden denn auch die von derMunizipalität am 2. Sept. in die Abbaye abgesandtenMörder nicht nach dem Palais Bourbon beordert.
Der Zusammentritt des Kriegsgerichts verzögerte sich
*) Siehe Mortimer-Ternaux, Band III, Seite 9. Diese6 Offiziere waren diejenigen, welche den König in die National-versammlung begleitet hatten. Der Hauptmann von Erlach, derauch bei jener Eskorte war, soll, wie schon in der Note S. 286erwähnt wird, durch Daigremont anfänglich gerettet und erst späterwieder entdeckt und ermordet worden sein. Obige 6 Offiziere sindin den letzten Tagen Augusts aus der Abbaye in die Conciergeriegebracht worden, weil sie vor das Gericht vom 17. August, dasim Justizpalast seine Sitzung hielt, gestellt werden sollten.
**) Diese Liste ist dem eidgen. Archiv noch in keiner be-glaubigten Abschrift einverleibt worden, was längst hätte geschehensollen.