Buch 
Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
Entstehung
Seite
272
JPEG-Download
 

272

Es sollen in Erwägung der Gefahr des Vaterlandesund des höllischen Gebahrens der Priester:

1) alle in den Gefängnissen von Paris, Orleansund anderwärts befindlichen Priester und andere verdäch-tigen Personen getödtet werden;

2) die Frauen und Kinder der Emigrirten und anderePersonen, die sich bei der Haussuchung entfernt hätten,sollen in Reih und Glied vor den Freiwilligen auf-gestellt werden, die an die Grenze marschieren, um dietapfern Sansculotten vor den Kugeln des Feindes zuschützen.

In der Sektion des Luxemburg aber wurde der Be-schluß gefaßt:

„die Gefängnisse von Paris durch Ermordung der Ge-fangenen zu leeren und bei dem Gemeinderath daraufanzutragen, daß allerorts gleichmäßig gehandelt werde."

In der Nationalversammlung dagegen empfahl Verg-niaud Eintracht im Innern, um den äußern Feind zubekämpfen. Danton aber leitete seine Mordpläne dadurchein, daß er ein Dekret provocirte, welchem geniäß Alle demTod verfallen sein sollen, welche direkt oder indirektsich den Befehlen der provisorischen Exekutivgewalt wider-setzen würden.

Bevor dieß Dekret redigirt war, verfügte sich Dan-ton, welcher wußte, was beim ersten Allarmzeichen in'sWerk gesetzt werden sollte, auf's Marsfeld, um dort eineAnsprache an die zahlreichen Freiwilligen zu halten.

Beinahe im gleichen Augenblicke wurden die Allarm-kanonen auf dem Pont-Neuf gelöst, die Sturmglockenin allen Kirchen geläutet, der Generalmarsch durch alleStraßen geschlagen und schwarze Fahnen ausgehängt.