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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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Die Mehrzahl der Mörder ging daher nach derStraße Samte Marguerite und drang in das Gefängniß,dessen Thüren sich vor den durch die AuffichtskommissionBeglaubigten sofort öffneten.

Dort ließen sie sich die Verzeichnisse der Gefangeneneinhändigen.

Einer derselben kehrte damit zu der äußern Thüre zurückund schlug vor, ein Gericht zu ernennen, damit mandie Schuldigen von den Unschuldigen unterscheiden könne.

Diese Bande wurde durch einen gewissen Maillardbefehligt, der seit dem Beginn der Revolution bei allenAufläufen thätig gewesen war, und um den sich eine Bandefrecher Gesellen gesammelt hatte, die vor keinem Verbrechenzurückschreckten.

Nach einigen Erörterungen wurde der Antrag aufNiedersetzung eines Gerichtes einmüthig angenommen,und nun wurde Herr Maillard — der „BürgerMaillard" zum Präsidenten vorgeschlagen. Diesertrat alsbald vor, versprach als „guter Bürger" zu arbei-ten und ernannte Namens des souverainen Volkes sogleich12 Mitglieder seiner Bande, die ihm bei der Urtheils-sprechung helfen sollten*).

Diese Richter kamen nun unter sich dahin überein,daß der Präsident, wenn er eine Verurteilung aus-spreche, sich den Schein geben solle, nur eine Abführungin ein anderes Gefängniß anzuordnen, wodurch dem

Gräuelscenen. Dieselbe hat vom 15. September 1792 bis 31. Mai1793 mehr als 60 Auflagen erlebt und ist später in der öistoirsxurlLinentnirs, lom. XVIII, abgedruckt worden.

Mehse, Sohn, selbst ein exaltirter Revolutionär, der dieseScene erzählt, erklärt, daß diese 12 Richter 12 Schurken (esoroos)gewesen seien.