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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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ihnen verübten Gewaltthaten früher oder später gebrand-markt und ihre Mörder bestraft würden.

Während die Mörder am 3. September unten an dergroßen Treppe, die in den Justizpalast führt, die in derConciergerie Verhafteten wahrscheinlich ohne vorhergegan-genes Urtheil tödteten, stand im Justizpalast selbst MajorBachmann vor den Schranken des am 17. August in-stallirten außerordentlichen Gerichts. Kaum hatten dieMörder dieß erfahren, als sie bewaffnet in das Heilig-thum der Justiz eindrangen und das Verlangen stellten,der Angeklagte möge ihnen ausgeliefert werden.

Die Richter erblaßten auf ihren Sitzen. MajorBachmann aber, der die Kompetenz des Gerichtes vom17. August als den Kapitulationen mit der Schweiz wider-sprechend stets bestritten hatte, warf den Mördern einenBlick tiefer Verachtung zu. Der Präsident aber batdie Eingedrungen?» , doch der ordentlichen Justiz ihrenLauf zu lassen, und wirklich wurde Bachmann wenigeStunden später am 3. Sept., Morgens um 8 Uhr*),als des Verraths an der Nation schuldig erklärt undauf dem Carrouselplatz gegenüber dem Schloß der Tuile-rien, das er am 10. August zu vertheidigen entschlossenwar, guillotinirt**).

*) Siehe im eidgen. Archiv, Band 2059, den Brief desGroßrichters Kayser vom 4. September 1792 an seinen Sohn.

**) Mortimer-Ternaux, Band IV, Seite 499, gibt über dengegen Major Bachmann geführten Prozeß interessante Details.

Am 18. August schon hatten die 10 in der Abbaye verhaftetenSchweizeroffizicre (d'Affry, Maillardoz, Bachmann, Salis, Wild,Zimmermann, Chollet, Allemann, I. Maillardoz und R. Reding)die Kompetenz der französischen Gerichte, gegründet auf die zwi-schen der Schweiz und Frankreich bestehenden Kapitulations-Ver-träge, bestritten; allein der Justizminister Danton war der Ansicht,