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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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Die Mörder aber, welchen man Bachmann nicht aus-geliefert hatte, rächten sich nun an den übrigen in derConciergerie verhafteten Schweizeroffizieren, die sie, vomJustizpalast zurückkehrend, an der großen Treppe tödteten.

Es kamen hier um's Leben, ohne daß irgend etwasNäheres über ihre letzten Augenblicke bekannt geworden ist,der Oberstlieut. v. Maillardoz, der Aidemajor v. Salis-Zizers, der Svus-Aidemajor Wild, die Adjutanten Cholletund Allemann, der Unterlieutenant Zimmermann.

Die Mörder der Aussichtskommission erschienen amAbend des 2. Sept. auch im Gefängniß de la Force.

Aber die Vorbereitungen zur Schlächterei, der Unter-such der Gefangenschaftskontrolle, die Bezeichnung derGefangenen, welche hingerichtet werden sollten, und der-jenigen , welche unter Umständen freigelassen werdenkonnten, sowie die Installation des Scheingerichts nah-men hier ziemlich viel Zeit in Anspruch, so daß dieExekutionen erst nach 1 Uhr Nachts ihren Anfangnahmen. Zuerst wurden diejenigen Gefangenen vorge-rufen, welcher man schonen wollte, und vor eine Kommis-sion von Munizipalbeamten gestellt.

daß Verbrechen gegen die Nation ebensogut der schweizerischenMilitärgerichtsbarkeit entzogen werden sollten, als Verbrechengegen die königliche Majestät es seien, worauf sich das Gerichtkompetent erklärte und Bachmann verurtheilte.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Lebrun, wardießfalls sehr besorgt und erwartete heftige Reklamationen gegenden 10. August und den 2. September von Seite der Schweiz.

Mit Bedauern müssen wir beifügen, daß von Seite derSchweiz dieß Alles stillschweigend hingenommen worden ist.