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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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Da das Gefängniß von la Force in der Nähe desGemeindehauses lag, so erschienen daselbst nach einanderverschiedene Munizipalbeamte.

Die Gefangenen, welcher geschont werden sollte,wurden dann nach der kleinen Kirche Sainte Catherineabgeführt und denselben anbefohlen, zur Armee abzu-gehen.

Das Gericht in la Force wurde aber nicht wie dasin der Abbaye stets durch dieselbe Persönlichkeit präsidirt,sondern die Munizipalräthe Hebert, Monneuse, Rossignolund ein gewisser Chepy nahmen nacheinander den Prä-sidentenstuhl ein. Die Stelle des Anklägers versah einehemaliger Weibel vom Chatelet, Namens Chanrot.

Durch dieses Gericht wurden zum Tode verurtheilt:Rulhieres, ehemals Kommandant der berittenen Garde,Baudin de Lachesnaye, der am 10. August nach Mandatin den Tuilerien kommandirt hatte, und zwei Schweizer-offiziere (Castella d'Orgemont, den Namen des Andernkennen wir nicht).

Wie Letztere gestorben, ist unbekannt; der Tod derbeiden Erstem war von entsetzlichen Details begleitet.

Dasselbe Gericht hatte auch die unglückliche Prin-zessin Lamballe verurtheilt, weil sie nicht Haß dem König,der Königin und dem Königthum schwören wollte.

Die Gräuel, welche mit ihrem Leichnam getriebenworden, der der Kleider beraubt durch alle Pfützen ge-zogen wurde, während ihr Kopf, auf eine Picke gesteckt,vor den Tempel getragen wurde, damit ihn die Königinsehe, find bekannt.

Der kleinen Straße des Ballets entlang, wo dieMörder ihr Handwerk ausübten, standen dicht gedrängtMänner, Frauen und Kinder, die zusahen.