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schriftlichen Befehl des Königs sich nach den Kasernenzurückzuziehen, oder der mündlichen Aufforderung d'Her-villy's folgend, nach der Nationalversammlung zum Schutzdes Königs zu marschieren*).
Weder die Zersprengung des 200—300 Mann starkenKorps, das in die Kaserne marschierte, noch die Ver-nichtung der Abtheilungen auf dem Platz Ludwigs XV.und in der Rue de l'Echelle, noch endlich die Entwaffnungin der Nationalversammlung hätte im letztem Fall statt-finden können.
Vom Standpunkt der Politik muß zugegeben wer-den, daß — menschlich zu urtheilen — Schweizerblutniemals unnützer vergossen worden zu sein schienals am 10. August 1792 , zumal dasselbe den Königund die konstitutionelle Ordnung, für die es geopfertworden ist, nicht nur nicht gerettet, sondern die über diekönigliche Familie hereinbrechende Katastrophe nur be-schleunigt und den Abgrund gleichsam geöffnet hat, dermit der Dynastie auch die gesetzliche Ordnung, die Sicher-heit für Personen und Eigenthum verschlang.
Dessenungeachtet haben die Pflichttreue und der Opfer-tod der Schweizergarde nicht etwa nur einen Tag desSchweizerdienstes im Ausland illustrirt, sondern — wieGutes und Böses sich früher oder später in der Regelhier schon lohnt oder straft — der Schweiz wesentlichenVortheil gebracht.
So sind denn die Schweizer, die am 10. August 1792sich für den König zu opfern glaubten, in der Thatund Wahrheit für ihr Vaterland gestorben.
*) Siehe die Erklärung von de Luze und Diesbach aufSeite 273.