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und seine Befreiung.
ganze niedere Gerichtsbarkeit über das Thal erworben hatte!Nur dem entschlossensten Widerstande des kräftigen Bergvolkesund dem Ilinzulreten der günstigsten Umstände ist es zuzu-schreiben, dass die österreichische Herrschaft über Glarusdennoch bloss eine vorübergehende war, von der sich dasLand zuletzt gänzlich freimachen konnte, während in andernGegenden ein Landesherr weit geringerer Rechte bedurfte, umeinen Bezirk sich für immer zu unterwerfen und seinem Terri-torium einzuverleiben.
Die Vereinigung der drei verschiedenen Gewalten, welchedie Herzoge nun über Glarus besassen, zeigt sich zuerst indem Verzeichnisse der Steuern und Bussen, welches sich sowohlin dem seckingischen als auch in dem österreichischen Urbarvortindet. Die jährliche Steuer, welche das Thal zu bezahlenhatte, wird hier zu 812 Pfund Heller angeschlagen. Ungefährdie Hälfte davon war, wie wir oben gesehen haben*), die her-gebrachte Steuer an den Kastvogt; den Ueberrest mögen dieHerzoge von Oesterreich kraft ihrer Reichsvogtei eigenmächtigaufgelegt haben. Auch in andern Gegenden wenigstens kamensolche Reichssteuern vor, und das Recht der Besteuerung warüberall mit der hohen Gerichtsbarkeit verbunden 5 ). Die Bussen,im durchschnittweisen jährlichen Betrage von 38 Pfund Heller,hatten die Herzoge theils als Vögte, theils als Meier zu be-ziehen, da dieselben sowohl von den hohen, als auch von denniedern Gerichten erkannt werden konnten. Steuern und Bussen
Herzogen „ die Oberherrlichkeiten und Verwaltung des Landes “ ge-liehen , oder wenn in dem Friedbriefe von 1352 (ebenda S. 420) HerzogAlbrecht von den Glarnern sagt: „die vnser Lechen von dem Gotz-liuss ze Seckingen sind.“ Dass Oesterreich nicht mit der Grundherr-schaft selbst belehnt wurde, folgt daraus, dass, wie wir später sehenwerden, die Aebtissin auch nachher noch nicht bloss die Einkünfte be-zog , sondern auch die Rechlsprecher erw ählte und Berufungen an ihrHofgericht annahm. Dann dient aber jene erstere Bemerkung Tschudi’sauch zum Belege dafür, dass er selbst annahm, die Meierei sei vor1308 an Oesterreich übergegangen. — 2 ) S. §. 2, N. (SO. 200 Pfund Pfen-ning betrugen 400 Pfund Heller. — 3 ) Vergi. Zellweger I. 208. lUuntschliI. 207.