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Beiträge zur Geschichte der Einigungen der alten Eidgenossenschaft mit dem Auslande und des Verhaltens der Eidgenossenschaft bei dem endgültigen Uebergang der Franche-Comté an Frankreich : Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der philosophischen Fakultät der Universität Bern vorgelegt / von Hartmann Friedrich von Mülinen
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befragt würden, als um den Ort, an welchen die Ver-urtheilten zu liefern sind, auf welche Auskunft gestütztdieFründtschafft (Gefreundten) der Yerurtheilten, oderwer sich mit ihnen sonst zu befassen hat, dieselben nachderen abgelaufenen Strafzeit wieder zurückfordern und,wenn sie noch am Leben, wieder abholen dürfen.

14) Es ist abgemacht und beschlossen, dass dieselöbliche Yereinung vnd Pündtnuss bis zum Verlaufevon 5 Jahren nach dem Absterben descatholischenKönigs vnd synes Sons, dess jungen Fürsten (obwohlwirbeidersytts bittend, das Gott der Allmechtig synemgöttlichen Kamen zu Lob dasselbig nach synem göttlichenWillen lang verhütten, ouch glückliche Wolfart mitt er-wünschter Gesundheit vnd langem Laben verlyhen wolle)währen soll.

15)Diewvl dann vnser der Eydtgnossen Machtvnd Stercke (nach göttlichem Zuthun) an der Yile(Menge)vnsrer redlichen dapfern Mannschafft, in Krie-gen geübt, gewont vnd erfaren, gelegen (alls die ver-gangne Zytt meermalen bezügt) vnd wir wenig andreÜbung noch Yffenthallt habendt, so hat der König,vss sonderm gnädigem guttem Willen und zur bessernErhaltung dieses Bündnisses, beschlossen, jedem der mitihm verbündeten Orte jährlichin den gemeinen Lands-seckel fünffzehenhundert Cronen, die Krone zu zweiMüntzgulden gerechnet, in gutem Geld und guterWährung, stets nach dem dorweiligen Werthe, unfehlbarzu entrichten; dieses hat auf das heilige Osterfest ineinem der 6 katholischen Orte zu geschehen und solldie erste Zahlung zu Ostern des nächstkünftigen Jahres1588 verfallen sein und erlegt werden. Ebenso sollen,so lange dieseYereinung währt, stets aus jedem der6 Orte jezwen Jüngling oder Studenten vff der hohenSchul zu Meyland oder Pauia, daselbstfrye Künstvnd Tugent sampt der Sprach dess Lands zelärnen,