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Erster Band.
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gaben aus dem 15. Jahrhundert stammt, in klein Quart auf 170 Blätterndie Schrift von denTheilen der Thiere und die Historia animalium enthält,und zwar auch das 10. Buch, aber von einer anderen undj Ungeren Hand, ist von Branca für Camus verglichen worden. Siestimmt durchgehende mit der vorhergehenden und dem Vaticanus Püberein.

Ausserdem findet sich die Historia animalium nach einer Notiz vonBekker pag. 581 auch noch in den Handschriften Marcianus 200 (Qi,Marcianus 207 (F a ), Marcianus 212 (S a ) und Urbinas 39 (n).

Schneider pag. XXVII erwähnt einen Codex Mosquensis, aus wel-chem ihm von Chr. Matthaei einige Varianten aus dem 9. Buche mit-getheilt worden waren, die ihn nicht zu weiterer Nachforschung veran-lassen konnten.

Was Camus und Schneider als über Canisianus auffuhren, sindLesarten, welche sich in einem Exemplar der Juntinischen Ausgabe v.J. 1527 auf der Pariser Bibliothek vorfinden und von einem BernardusCanisianus herrühren. Sie scheinen aus einer Vergleichung des Mediceuszu stammen; wir haben daher deren Erwähnung unterlassen zu müssengeglaubt.

2. Lateinische Handschriften.

1. Hierher gehört die noch ungedruckte lateinische Uebersetzung,welche nach den scharfsinnigen Untersuchungen Schneidens (I, CXXVICL) den Guilehnus a Moerhela zum Verfasser hat, und von welcherCamus eine Pariser und Schneider eine Leipziger Handschrift verglichenhat. Nach Pikkolos soll sich eine noch bessere Handschrift in Oxfordbefinden.

Diese Uebersetzung hat für diese, wie für andere AristotelischeSchriften, dadurch einen kritischen Werth, dass der griechische Textfast durchaus Wort für Wort in das Lateinische übertragen ist und demVerfasser meistentlieils ältere Quellen zu Gebote gestanden haben. Auchin unserer Schrift lehnt sich diese Uebersetzung beinahe durchgängig anden Text der Handschriften C a und A a an. Ob sie indess eine dieserbeiden Handschriften zur Quelle gehabt hat, darüber lässt sich so langekein Urtlieil fällen, als uns nur die etwas dürftigen Excerpte vorliegen,welche Camus und Schneider aus derselben gegeben haben. Dass übri-gens Schneider aus dieser Uebertragung bisweilen, namentlich in Bezugauf die Satzfügung, Schlüsse gezogen hat, welche als unhaltbar bezeichnetwerden müssen, soll hier nur beiläufig bemerkt werden.

2. Auch die Uebersetzung des Theodorus Gaza kann in gewissemSinne als eine Handschrift gelten, da die erste Ausgabe derselben imJahre 1476, also vor dem ersten Drucke des griechischen Textes, er-schienen ist, und da es nicht nachweisbar ist, dass sie aus einer der