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Kahler Bistums Historien,
Dritte Sessionzu Basel.
3. Ihnen solle vor der Vergleichung in den Versammlungen zu Verhör ein ehrlich Ort bescheiden werden:Aber auf erfolgte Vergleichung, nach Erhcischung ihrer Legation, ihr gebührlich ehrlich Ort haben.
4. Man solle ihnen auf einen, zween, oder mehr Tag, nachdem sie es je begehrten, Zeit und Weil geben,sich ihrer Verantwortungen und Rcplickcn zu bedrucken.
5. Ihnen sollen die Argument, wider sie fürgcbracht, auf ihr Begehren, schrifftlich mitgetheilt werden:gleicher Gestalt auch sie ihre Argument hierum erfordert in Schrift übergeben.
6. Keine Geistlichen Rechte, Dccret noch Satzungen, Wider malefitzische, oder vom Glauben irrgehendeLeute, ausgangen, besonders wider die Böhmer und Mähren gefallet, sie kämen von Concilien oderanderstwo her, noch überall keine Erkanutnuß, oder was man immer erdencken könnte, solte ihr sicherGeleit und Verhör schivächcn, stürtzen oder vernichtigcn.
7. In Sachen der vier Articklen, welche sie (als vorgcmeldet) ausführen wollen, solt allein GOttes Gesatz,die Evangelischen und Apostolischen Schriften, die erste Kirch, sammt dcn Lehrern und Concilien daraufgegründet, Richter seyn.
8. Ihnen solte, gleich wie des Conciliums Einverleibten, Gegcnwürfe zu thun, item was sie an allerleyStänden Mangels Hütten, mit aller Bescheidenheit zu vermelden, erlaubet seyn.
9. Wie die Böhmer angehalten, alle offenen Laster in der Kirchen GOttes und des Conciliums Stätteabzuschaffen: also sollen des Conciliums Gesandte möglichen Fleiß anwenden, damit solches imMerck erfolgetc.
10. An welche Ort sie auf der Reise ihrer Fahrt oder Wiederfahrt kämen, da solte der Gottesdienst,die gantze Zeit ihres Geleits aus, geübet, und um ihrer Gcgcnwärtigkeit willen kein Interdiktgehalten werden.
11. Die vom Concilio sollen durch ehrbare Mittel und Ordnung Fürsehung thun, damit sie an ihremGottesdienst in ihren Herbergen nicht bekümmert noch bemühet wurden.
Das VIII. Capitel.
Die dritte, vierte und fünfte Seßivn. Pabst Engenius wird durch aufgeschlagene Briefecitiert, darzu die Cardinäle. Den Böhmern wird Geleit gegeben. Das Concilium ordnet
ihm Amtleute.
^^Ls aber Pabst Engenius seines Vorhabens in Aufhebung des Conciliums bis dahin nicht abstehen wollen,^^hatte Kayser Sigmund unter diesen Dingen, am Dato zu Parma den ersten Tag Aprillcus, dem Conciliozugeschrieben, und sie zur Beständigkeit vermahnet, item, daß sie aufs eheste Session hielten, und (da esje nicht änderst seyn möchte) eine Citation wider dcn Pabst und die Cardinäle ausgehen liessen. Sie sollen sichauch nicht einsitzen, dann er ihnen bis in Tod bcystehen wolte. Dieses Schreiben hatten Niclaus Schanlits vonStraßburg, und I. Hemman Offenburg von Basel dem Concilio dcn 14 Aprillcus zugestellet. Er vermahnetesie auch nach wenig Tagen, als des Conciliums Bottschaft, der Bischofs von Losannen und sein Mitgesandterin ihrer Wiederfahrt von Rom durch Parma wiederum nach Basel rcisetcn, ohne längern Aufzug förderlich zurSach zu thun rc.
Hierum ward Zinstags, den 29 Aprillcus, die dritte Session gehalten, von 37 Bischöff und Aebten,mit ihren weissen Inseln und Chorröckcn, auch sonst einer grossen Menge Doctorn, der Fürsten, Bischöffen,Stiften und Universitäten Gesandten. So sahen zu, Hcrtzog Wilhelm von Bayern, Hcrtzog Reiuhart von Urßliugen 0,Graf Ulrich von Hclfenstein^), Conrad Marschalck von Pappcnheim ^), Jacob Herter von Hcrtencck Landvogt zuMontbelgard, und etliche mehr Ritter und Adelspcrsonen. Die Meß hielte der Bischöff von Naverreu^) ausItalien, und verläse der Bischöff von Lodens das Decrct, welches in sich hielte:
Demnach das Heilige Baßler Concilium, so aus Erkanntnuß der Concilien zu Costantz und Sems,auch weiland Pabst Martini Bestätigung, und Pabst Eugenii Bewilligung, ordentlicher Weise angefangen, zuHcrtzcn gcführet, wie zu seinem wichtigen Fürnchmen des Pabsts und Cardinälen Gegcnwärligkcit hoch frucht-barlich seyn wurde: dcßhalbeu es hicvor Herrn Johann Pulchripatris zu ihnen abgefertiget, sie zu bitten, womöglich beym Concilio eigener Person zu erscheinen, demselbigcn behülfen nud berahtcu zu seyn. So bald habees ferner Herrn Jacob Sierick, Schulhcrrn zu Trier, und Thomau Ficne Geistlicher Rechten Doctorn, ob siedoch zu bewegen, zu ihnen abgesendet. Als hierauf das Concili vernommen, wie es der Pabst aus lctzerBcrichtung aufzulösen unterstuhnde, und aber solches dem Glauben zu Nachtheil und grosser Aergernuß reichenwurde: habe es znm Pabst und den Cardinälen ohne Verzug eine andere Bottschaft fertig gemacht, nämlichHerrn Ludwig de Palude, Bischöff zu Losannen, und Heimchen Stater Dcchan zu Utrecht, sie zu ermähnen,solche angefangene Aufhebung des Conciliums zu widerrufen, und dein heiligen Concilio in so löblichem Für-nehmen Beyfall zu thun, auch dazu Hilf und Gunst zu geben.
1) Die Herrschaft Urßlingen mit dein Städtchen Noscnfcld befand sich nördlich von Nottweil im würtembergischenSchwarzwaldkrcis. 2) Die Grafschaft Lelfenstcin lag nördlich von Ulm. 3) An der Altmühl in Mittelfranken (Bayern).4) dlovarra in der Lombardei. 5) Uoäi, ebenda.