Das Fünfte Buch.
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länger zu verschweigen. Deßhalben es nach dem Gewalt, den es von Christo über allermänniglich, auch Päbst-lichcr Würden, habe, ihm einen Termin von sechzig Tagen setze, innerhalb denselbigen (so er etwas zu seinerEntschuldigung durch sich oder andere fürzubringen) zu erscheinen: dann sie nach Hinsliessung desselbigen, ererscheine oder nicht, ferner procedieren wurden.
Es gebot auch das Concilium allen Kardinälen, bey Pön der Entsetzung, innerhalb diesem Termin sichzu Basel zu stellen, und allda mit den übrigen der heiligen Kirchen Nutz und Frommen zu verschaffen helfen w.
Bey dieser Schirm waren des Pabsts Legaten, die Cardinäle S. Angcli und S. Petri, nicht, sondernhatten streng gewehret, diese Citation nicht fürzunehmen, aber nichts erhalten mögen.
So bald des Conciliums Gesandte, welche (als vor ff angezeigt) durch Eugenii List zu Avinion gcsanmct -j- am 234.worden, des Conciliums Bullen und Briefe empfangen: sendeten sie des Fürsten in Piemont Herolden mit vieler Blat.Fürsten Briefen in einem Jagdschiff nach Constantinopel vordannen. Dieser ward aufgefangen, daß niemandetwas gewisses mehr von ihm vernahm. Eine Rede gieng aus, die Engenianischcn hätten ihn erhäschet, gefoltert,und in das Meer geworfen. Es hat auch das Concilium von Kayser Sigmund, Hertzog Albrechten von Oesterreich,dem König in Franckreich, den Städten Venedig, Genua, Florentz und Sems, den Griechen Geleit ausgebracht: alleinhat der Pabst des Conciliums Gesandten keines bewilligen wollen, sondern Christoph Sarraton seinen Secretarium P.cwst be-
mit den falschen Bullen und Päbstlichen Mandat zuvor in Griechenland abgefertiget, sie auf das Concilium, die ^Grw-
welches er wider das Baßlische anzuheben bedacht, zu vermögen. Concilium.
Als auch des Conciliums Gesandten zu Avinion das Geld empfangen, die Galcen laut der Kapitulationstaffieret, und allerdingen fertig worden: fassen sie zu Schiff, segletcn so streng immer möglich nach Constantinopel. Eugenius fnr-Es war aber Eugenii Gesandter schon zuvor da gewesen, hatte das Feld beritten, und die Griechen auf des kommt dasPabsts Seiten gewendet, daß sie sich mit des Conciliums Bottschaft nicht mehr einlassen walten. Dann ihnen(auf Erbietung die Kapitulation zu erstatten, und auf Ernennung des Orts zum Concilio) geantwortet ward: Eswäre der Termin, da sie ankommen sollen, schon längst »erschienen, deßhalben weil die Witter erstlich von demAnlaß abgeschritten, wären sie dcmsclbigcn nachzukommen nicht mehr schuldig.
Darwidcr redeten die Gesandten, Sie hätten sich zu rechter Zeit, nämlich im Hornung, aufgemacht, Conciliumsdamit sie vor dem bestimmten eingehenden Brachmonat erscheinen möchten. Es seyen ihnen aber so viel wisscnt- Bottschaftlicher Hindernusseu eingefallen, daß sie nicht fortkommen mögen. Darneben halte die Kapitulation in sich, daßdie Artickcl ohne List und Gesehrde, deßhalben auch ohne augenscheinliche Hindernuß, sollen verstanden werden, nichts aus.Darzn habe der Griechische Kayser hievor ihren: Gesandten, Johann von Ragusio, angezeigt, wie er sich Wohlwolle benügcn lassen, wann schon die Bottschaftcn mit den Galcen erst in: Octobcr ankäme. Aber dieses mochtesie alles nicht gehelfen, mußten derowegen auf stattliche Protestation ungeschafter Sachen wiederum heimkehren,wurden erst den 19 Tag Jeuuers, im 38 Jahr, einheimisch.
Demnach aber die Stadt Avinion, von wegen gethaner Handreichung, dem Concilio bei dem heiligen Dic27Session.Merck der Vereinigung mit den Griechen, Pabst Eugenii und der seinen Aussatz, Ungunst und Haß auf sich geladen:ward ihnen zu Schirm in der sieben und zwanzigsten Session, den 26 Septembris gehalten, folgendes Teeretgemacht: Dieweil sie sich allezeit gegen der Kirchen gehorsam erzeiget, und erst letstlich zu Beförderung derEinigung mit den Griechen Handreichung gethan: daß dicselbige Stadt mit sammt der Grafschaft Venaise*),niemand, auch Päbstlicher Würde, weder verkaufen, verpfänden, verleihen, noch in andere Wege entfremden sollenoch möge. Beschche es aber setz oder in künftigem, so solle es keine Kraft haben, die solches annehmen bänuig,aller Würden, geistlicher und weltlicher, auch aller Beneficicn beraubet, und ewiglich deren nicht mehr fähig, deß-gleichen ihren Gemeinden der Gottesdienst abgestrickt seyn.
Und dieweil ihnen gedräuet worden, nehme das Concilium die Stadt und Land Avinion, zusammt deinBischofs ^Ibuirousi?), und den Cardinal von Foix, welchen es daselbst zum Statthalter geordnet, in seinenSchutz und Schirm, bey ermcldten Pönen gebietende, sich mit Nichten, weder mit Absagen, Fähen, Raub nochSchädigung zu beleidigen. Welcher solches überführe, solle im Bann seyn, und hievon nicht mehr, dann in seinenHinzügen, absolviert werden.
Hicncben ward erkannt, Weil der Pabst wider die vorausgegangenen Decret dieses Concilii, Johannen:den Patriarchen von Alexandria zum Cardinal gemacht, daß dieselbige Wahl nichtig sehe, und wann derselbigeoder andere dermaßen erwählet, sich für Cardinül ausgäben, die Straf in denselbigen Decretcn begriffen, über-fallen seyn sollen, mit angehängter Vermahnung und Gebott, es solle sich forthin Eugenius solcher Dingen ent-halten, und diese seine Handlung widerrufen.
Item, Weil das Concilium eine Bull ausgehen lassen, darinn in Ankunft der Griechen, die OerterBasel, Avinion, oder Saffoy, zu Haltung eines Conciliums ernennet, und aber sie in Erfahrung kommen, daßetliche Bullen fälschlich, und wider des Conciliums Meinung ausgegangen, darin» Florentz oder Utin ernennetworden: erkenne es, daß diese mit Falsch und Betrug bulliert wären, und wo man des Conciliums Signetdaran fünde, ihnen keinen Glauben gäbe.
1) Die Grafschaft Vsnaissi» lag nordöstlich von .4.vigiwii; die Päpste hatten diese Grafschaft in Folge der^lbigenserkricge erworben. 2) ^.lba, südöstlich von Turin. 3) Siegel.