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2/1825 (1825) Von dem Aufblühen der ewigen Bünde / durch Johann von Müller
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197
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Geschichte der Schweiz .

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berg und Ludwig von Wclschneuenburg s») eine Hoheitund ein Glück, die wohl dem größten König fehlen, darindaß sie an Tugend glaubten. Man kann zweifeln, obes für Bern ein größeres Lob war, daß man wußte, derSenat würde von dem Erlach nichts fordern wider seinePflicht, oder für diesen, daß man wußte, sein treues Wortsey sein höchstes Gesetz. In der Pflegerschaft Erlachswurde der Krieg zwischen Bern und Nidau vertragen;es blieben Rudolf und Jacob unbekümmert in dem Erbihres Vaters; gleichwie die Stadt Bern vor dem Kriegsich erbot, ihre Leibeigene nicht in Burgrecht aufzuneh-men'°°), so wurde es nach den Siegen im Frieden be-kräftiget-"').

Aller Krieg war gestillt, nur daß dreymal widerGreyerz die Fehde erneuert wurde. Nachdem Graf Pe-ter gestorben, kam die Verwaltung der Herrschaft aufdensenigen Peter von Greyerz-"-), mit weichem der Herrvon Kramburg um den Thurm Vane! gestritten, und erwar durch mancherley Verbindungen-°Z) so gewaltig im

ss) Rudolf sein Vater starb 1342 in dem S 8 Jahr seiner Ver-waltung.

iov) Das that sie keinem Herrn,, welcher die Leibeigenschaft aufeinen erwei'en konnte; nur wurde diesen Grafen, wie demHaMurgischen Aargau , gestattet, mit v ier Zeugnissen zu er-weisen, wozu man gewöhnlich sieben brauchte.

-m) Vertrag >343; Erlach, mit Rath Peters von Aarberg ,Jvh. von Frvburg, Eberhards vvnKiburg: jährlich zu erneu-ern. Bestätigung durch Rudolf, als er volljährigwurde- Mönchenbuchsec, morndes am sLag nach Ostern 134s.104) Graf Peter, welcher am Ende des xm Jahrh, lebte, hinter-ließ denjenigen Peter, welcher 1344 starb, und Rudolfen,dem er Montsaivans und Vancl gab; dieser war ein VaterPeters von Vancl und Johannsen von Moutsalvans: Peter, daer im I. 1344 starb, hinterließ Franz, Rudolf und Johann,unmündig; der Herr von Vancl wurde derselben Vormund,wz) Mcrmette seine Schwester war dem von- Strettlingen ver-mählt; er selbst hatte Catharina von Thum; seine Muhme

ausgenom-men Grey,crz.