„damalige Schultheiß und Rath habe der Zurückberu«„fung Johanns von Bubenberg unter dem Verwand„widerstanden, als dürften erwehrte Schlüsse der Bür-ger nicht verändert werden; als die Volksanführer„alles zu der Stadt Nutzen dienende nach der Handfeste„Kaiser Friedrichs für gesetzmäßig erklärt, habe der„Stadtschreiber sich gestellt, als ob er diesen Artikel„nicht finden könne; einer vom Volk habe durch eine„Handvoll schwarzer Kirschen, die er dem. Stadtschreiber„plötzlich in das Gesicht warf, denselben äußerst er«„schreckt, so daß ihm die Handfeste entfiel und von ei«„nein Bürger vorgelesen wurde; die Menge des Volks,„welchem der alkverehrte Name von Bubenberg, oder der„vertriebene Schultheiß, oder der Aufwand solch eines„großen Hauses lieb oder wichtig war, habe den Schult-heiß Konrad von Schwarzenburg zu ehrenvoller Ein-holung um der Stadt Banner angefordert; dieser,„nachdem er dasselbe von dem Fenster unter has Volk„herab gereicht, habe an demselben Tag die Flucht ge-kommen'")." Johann von Bubenberg, Ritter,Altschultheiß, und Johann, Ulrich und Otto seine Söhne,wurden unter der Stadt Banner von einem Ausschusseder Bürger unter dem Freudenzuruf des Volks in dieStadt gebracht, und weil der Vater nun sehr alt war,
ersten Geschlechter betrafen, Sachen erzählen, deren Gegen-theil noch lebende Augenzeugen und ganz Bern aus der Va-ter Mund hätte widerlegen können. ES ist eine Zeit, wodiese Chronik moralischzuverlässig zu werden anfangt. HerrMeiucrS ;Br. über die Schweiz , Th. k- S. 171) ist hier-über in ganz richtigen Gedanken. Es gehört unrer die Ge-brechen der letzten Halste des achtzehnten Jahrhundertes, daßwir für die Kennzeichen der Wahrscheinlichkeit keinen Sinnmehr haben; ein Gebrechen von unendlich mannigfaltigen,schädlichen Folgen.
tbzb) Hanns von Schwarzenburg war um diese Zeit in Thun .Zunftmeister und empfieng um jährlich ein Maß Wein dor<tige Fleischbank; rssr; bey Rubin .