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2/1825 (1825) Von dem Aufblühen der ewigen Bünde / durch Johann von Müller
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11. Buch. Viertes Capitel.

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dem Jahr als die Judenschaft auf ihre eigene Kosten der»brannt wurde, geschah Tilgung aller ihrer Schuldforde.rungen an die Bürger"). Jedoch, obschon BrandanPellet«, derAstenser, zum Kawersch;') angenommen, undobschon von Bürgern auf die öffentlichen Einkünfte") Geld ,geliehen wurde, mußten sie, gedrungen durch die Bedürf« !Nisse der Stadt und ihres Handels, nach wenigen Jahrender Judenschaft neue Schirmbriefe geben r ?). Der Handelgieng bis nach Polen , Flandern , Italien "). Unlerihrem Gebiet hatten die Züricher erst noch den Wald ander bil"b). Die Bürger waren wohl geharnischt; auf jden Thürmen stand alle Art Kriegsgerache mit Arm. !brüsten in großer Zahl und vielen schönen Rüstungen").Ulrich von Bonstelten und Johann von Habsburg lagen ,in dem Wellenberg ; der Graf dichtete ein Lied auf seinenUnfall"). Die alte Mutter von Bonstetten war inBeängstigung und großer Furcht"); Gottfried und

so) Vergleich deö Reichsmarschalls von Erbach nii!Zürich über das Judengut, i3->s.

zr) Lombarden, 134s.

sr) Auf. das Umgcld u. a.; Verordnung der beydenRathe r.357.

53 ) Rathe und Bürger ras». Der WochenzinS «22 Procente.

5 ») Verordnungen 1342 beweisen es.

L4l-) Vor kurzem, i 3 sr, Jan., hatten sie durch EinlesMdas Pfandrecht Ulrichs von Beggenhofen auf die Gckreidcckgäbe (Jmmi) zu Rapperfchwyl erworben. Memorialder Gemeindeverwaltung von Zürich i 8 »i.

so) Auf dem neuen Thurm waren r«2 Armbrüste, 27 Schlappund Koller, 2« Parheut, 47 Carst, ungezählte AetlenlM(eottes äe ?) , Banner u. a.

56 )Ich weiß ein schönes Blümelein." Ein weißes Blümchenim schwarzen Felde war sein Wapen. (Bodmers) GAvon Zürich, 1773.

57) Zwischen dem See und Aldis, auch auf dem andern IMwurden alle Güter von Bonstetten , und ihr Erbtheil von einstgen Züricher Geschlechten eingenommen, zum Theil verkarst(Vergleich ia;z); die Stammburg Boustmen selbst E

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