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Entwicklungsgeschichte der Vorstellungen vom Zustande nach dem Tode auf Grund vergleichender Religionsforschung / dargestellt von Edmund Spiess
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Achtzehntes Capitel.

Wenn im Tode der Leib auch stirbt, so bleibt doch Etwas vondem Menschen übrig, nennen wir es nun Seele oder Geist."Die Stimme der Völker, die Stimme des Gewissens, die religiöseunmittelbare Gewißheit oder Divination hat sich dafür ent-schieden, daß ein unsterbliches Theil in dem Menschen lebt undwirkt, und daß dieses auch nach dem Tode des sterblichen Theilesfortdauert. Eine Minderheit hat allerdings diese Annahme ver-worfen und ist entweder in diesem Punkte nicht über den Zweifelhinausgekommen oder hat das Vorhandensein einer besonderen,dem Untergang nicht unterworfenen Seele geradezu geleugnet.

Die Fortdauer erscheint überall zunächst nur als ein Weiter-existiren, während die Modalität dieses Seins erst später zum Gegen-stand des Nachdenkens und der Sorge erhoben wird. Es ist also dieUnsterblichkeit vorerst nur ein ziemlich indifferentes Sein in einemnicht näher bestimmten Zustande. Mit Schürfung des sittlichenSelbstbewußtseins differenzirt sich dieses noch ungeschiedene nach-irdische Leben und übertragen sich die Gegensätze von Gut undBöse auch auf das Jenseits. Das im Diesseits überall sichfindende Mißverhältniß von Verdienst und Geschick, von Strebenund Erreichen, von Tugend und Glückseligkeit drängt unwillkürlich,aber unwiderstehlich dazu, eine Ausgleichung dieser Gegensätze zufordern und die hienieden nicht vollzogene Vergeltung in jeneerwartete Welt zu verlegen.

Was man früher annahm, daß die Seele in einem neutralenTraumleben fortexistire, das erhält sich als eine zwischen den Todund den Anfang des neuen Seins räumlich oder zeitlich gedachteeingeschobene Mittelstufe fort. Der bleibende Zustand aber, zuwelchem die Seele nunmehr eingeht, hängt von dem Werthe ab,welcher dem Menschen in den Augen Gottes, in der Wagschalceines gerechten Gerichtes zukommt; die Vergeltung vollzieht sichin der Weise, daß die Einen eines höheren, seligeren Zustandesgewürdigt, die Andern eines ihrem Minderwerthe und ihrer Ver-schuldung entsprechenden Daseins theilhaftig werden.

Soll aber eine solche Vergeltung möglich sein, so muß dasbleibende Theil des Menschen seine Persönlichkeit behalten unddarf das Bewußtsein seiner Identität nicht verlieren. Das istdie nothwendige Consequenz des Glaubens an eine dereinstige