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Entwicklungsgeschichte der Vorstellungen vom Zustande nach dem Tode auf Grund vergleichender Religionsforschung / dargestellt von Edmund Spiess
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575
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Rückblick und Endergebniß der Untersuchung. 575

hat bestimmte wesentliche Stücke und Lehren, welche zusammenseinen Inhalt ausmachen, und ohne welche eine christliche Welt-anschauung nicht mehr vorhanden sein würde. Es hat seinen eigenenGottesbegriff, es hat eine bestimmte Meinung über die Naturund Bestimmung des Menschen, es hat eine ihm eigenthümlicheLehre von Sünde und Erlösung, es hat seine besondere Escha-tologie. Eliminirt man diesen Gottesbegriff, auf welchem diechristliche Anschauung von der Vorsehung, vom Gebet und Andermberuht, geht man von ganz andern anthropologischen Voraus-setzungen aus, schiebt man den Terminis Sünde und Erlösungirgend einen abgeschwächten oder verdrehten Sinn unter, underklärt man den Glauben an ein Jenseits für facultativ, fürnicht verbindlich für einen Christenmenschen, so mag man wohlirgendwelche religiöse Welt- und Lebensanschauung haben, einechristliche hat man dann nicht mehr. Man sollte doch nicht mitso bodenloser Willkür verfahren; man definire doch nach denRegeln der Logik und mit Hülfe einer grammatisch-historischenSchriftauslegung, dann wird man zugeben, daß ein Christen-thum ohne den Glauben an Unsterblichkeit, Auferstehung und

positive Religion und als zusammenhängende geschichtliche, aus der Urthatsacheder Lehre und des Werkes (opus salutars) Christi geflossene, nicht blos inchronologischer Aufeinanderfolge, sondern durch innere, causale Auseinander-folge und Entwicklung mit dem Auftreten des Weltheilandes solidarisch ver-bundene Erscheinung ist darum nicht eine bloße Species der natürlichen undist keineswegs blos ein Princip, so wenig etwa das römische Recht nur Rechts-philosophie und eine blos zufällig oder willkürlich gestaltete Modifikation desNaturrechts ist. Es ist für alle Verständigung über die Fragen der christ-lichen Theologie durchaus erforderlich, daß man sich zuvor über eine Defini-tion des Christenthums einige, welche den Inhalt und Umfang dieses Be-griffes vollständig angibt, und wobei Definitum und Definiens identisch, alsoWechselbegriffe sind. Erst nach einer solchen angemessenen, zutreffenden analy-tischen Sacherklärung wird klarzustellen und deutlich zu machen sein, welcheVorstellungen, Auslegungen, Voraussetzungen und Folgerungen, Merkmaleund Unterschiede außerhalb des definirten Begriffes fallen. Wenn es auchin xraxi schwer ist zu constatiren, was christlich und was nicht-christlich ist,so muß sich das doch jedenfalls in tdssi bestimmen lassen. Definiren heißtnicht Vorwürfe machen oder Beschuldigungen erheben, sondern durch logischeErklärung constatiren, und ebenso gut als ich ermitteln und feststellen kann,was jüdische, mohammedanische, griechische Anschauung und Meinung ist oderwar, bin ich berechtigt und verpflichtet, zu ergründen und nachzuweisen, waschristliche Annahme und Lehre ist, und was nicht-christliche.