Band 
Erster Theil.
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sich der Räch zu Zürich, daß Resselrings Glaubt«ger für einmal aus der öffentlichen Schatzkammerbezahlt werden sollten; von der Verbindlichkeit einervollkommenen Erstattung hatte man immer noch soschlechte Begriffe, daß selbige erst lange hernach,nämlich im September 1641, und auch damalsnoch weder hinlänglich noch auf ehrenvolle Weise,wie sich gebührte, erfolgte. Unterm iz. Novembergenieldten Jahres ward ihm ein Fürbittschreibennach Lern bewilligt; zugleich schrieb zu seinen Gun-sten Antistcs Lreitinger im Namen der Zürcher»-schen Geistlichkeit an die Lernersche; Lern beschenk«te den redlichen Mann mit 200a Kronen, zugleichaber vergaß dieser Kanton auch nicht, demRantonZürich die schon erlidtnen Unkosten wegen des kessel-ringischcn Prozesses in Erinnerung zubringen — Nochspäter erhielt man endlich durch verschiedene Privat»empfehlungcn von den democratischen Kantons , we-nigstens von Zug und Schwyy für Resselringendie Aufhebung seiner Verbannung aus der gemein-schaftlichen Landvogtey Thurgau. So schnell dieRache zum Verderben herbeyfleugt, so langsam hknktdie Vergütung; weit weniger schwirig scheint die Be-strafung des Lasters als die Belohnung der Tugend;diese schöpft in sich selbst das süsseste Labsal. BeyResselringen erweckte die Erlaubniß zur Rückkehrj„s Thurgau, die er sogleich benutzte, die seligstenGefühle; diese Gefühle äusserte er in einem lautenGebethe, das er bey seinem Eintritt an den Grän-zen auf den Knien verrichtete , und welches er her-nach in Schrift verfaßte und den Seinigen zum An.denken hinterließ. Unter andern« dankt er in diesem