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VIII. §. 90. Bestimmung der Entfernungen u. s. w.
die unmittelbare Verbindung AC ; sind noch mehr als drei Punkte vorhan-den, so gilt dasselbe von ihren verschiedenen Verbindungen. In dem beiunserer Messung vorkommenden Falle, ergiebt sich z. B. die Entfernungder Parallelen von Trunz und Königsberg — 28211 ^ 393 , von Königsberg undMemel = 57965 ^ 250 , von Memel und Trunz — 86177 ^ 616 ; deren letzte 0^973gröfser ist als die Summe der beiden ersten. Man kann sie aber unterein-ander so ausgleichen, dafs die Summe der Quadrate der den verschiede-nen Punkten zugehörigen Werthe von ein Minimum wird. Dadurcherhält man:
Polhöhen.
Entfernungder Parallelen.
54 13 11*466
54 42 50,500
55 43 40,446
} 28211,629} 57965,346