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Ueber die alten Glasgemälde der Schweiz : ein Versuch / von Wilhelm Lübke
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noch die bunten Fliesen des Fußbodens, so hat man einen Gesammt-eindruck von unvergleichlicher Farbenpoesie.

Die Sonne einer neuen Zeit scheint jetzt auch durch die Glas-^gemälde der Fenster, die in Rathhäusern, Zunststnben und Schützen-sälen, ja selbst in den bürgerlichen Wohnhäusern mehr und mehr zurVerwendung kommen. Schon seit dem Ausgang des 44. Jahrhundertshatte dieser Brauch begonnen, und ein Rechtsbuch jener Zeit, der Ver-mehrte Sachsenspiegel, enthält eine Bestimmung, kraft welcher die ge-malten Scheiben als bewegliche Habe zum Unterschiede von den alsunbewegliche aufgefaßten gewöhnlichen Fenstern bezeichnet werden^):Fensterrahmen und Ploster (Fenster von Haut) zu Stuben gehörenzu dem Hause, es sei denn, daß ein Mann besondere Glascfensterhätte, die mit Bildwerk oder mit andern Dingen gemalt wären zueiner sonderlichen Wollust, die gehören nicht zu dem Hause, sie wür-den dann bei dem Kaufe ausbedungen". Für solche Profane Scheibenwurde als beliebtester Gegenstand das Wappen des Besitzers mit allerleischmückendem Beiwerk gewählt, und mit der Stiftung solcher Wappen-fenster drängte sich die Eitelkeit selbst in die Kirchen hinein, wie denndas Münster von Bern noch jetzt sowohl im Chor wie im Schiffzahlreiche Beispiele von Wappenscheiben bietet. Daß diese Profanationschon im 15. Jahrhundert aufzutreten begann, erfahren wir aus demErlaß eines französischen Bischofs vom Jahr 1455, welcher eine Rechts-verwahrung gegen die Edelleute und Kaufherren einlegt, die aus Hochmuthihre Wappen in die Fenster der Kirchen und Kapellen stifteten unddaraus ein Eigenthumsrecht auf diese Fenster und den anstoßenden Theilder Kirchen herleiten zu dürfen meinten^). Ein bemerkenswertherGegensatz gegen den Geist der früheren Zeit, wo wie in der Kirchezu Königsfelden die stolzesten Fürsten sich damit begnügten, in kleinemMaßstabe ihre Gestalten im Gebete knieend am Fuße der von ihnengestifteten Fenster angebracht zu sehen.