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Thomas Tredgold über die Stärke des Gusseisens und anderer Metalle : Praktische Regeln, Tabellen und Beispiele, auf eine reihe neuer Versuche gegründet und mit Hilfe einer Vergleichung anderer Materialien mit Gusseisen auch auf diese anwendbar : Nach der zweiten, verbesserten und sehr vermehrten, englischen Originalausgabe ins Deutsche übersetzt
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Er bemerkte bei Versuchen mit Stäben verschie-dener Länge, daß wenn die Höhe drei Mal den Durch-messer überschritt, das Eisen nachgab, indem es sichganz wie eine lange Säule bog. Rondelet's Ver-suche über die längeren Stücke sind nicht hinlänglichdetaillirt.

Naviers Versuche sind mit langen Stücken an-gestellt, und zeigen die Gewalt, welche sie zerbricht;ob die Biegung plötzlich oder gradweis war, istnicht bestimmt.

Ein Stab von jedem Materials, auf welchen dieGewalt sehr genau in der Richtung der Achse wirkt,wird eine beträchtliche Last ohne sichtbare Biegungaushalten; aber ist die Last in stets verändertemGleichgewicht, so würde, wenn in einem Stäbe diekleinste Dimension des Querdurchschnittes in Hinsichtder Länge klein wäre, die geringste seitliche Gewaltden Barren schnell biegen und unter der Last zerbre-chen machen. In solchem Falle ist es nicht sowohldie Größe der Last, welche den Bruch herbeiführt,als vielmehr das Moment, welches sie verlangt, eheder Barren auf den Grad der Biegung gelangt,welcher der Last entgegengesetzt werden muß. DerLeser wird diese Ansicht des Gegenstandes mit derErfahrung übereinstimmend finden, besonders bei bieg-samen Materialien; in der That glaub' ich, kannNiemand in Gefahr kommen, eine Säule übermäßigzu belasten, wer einen Versuch dieser Art beobach-tet hat.

Duleau fand, daß eine Stange von Stabeiscn,11,8 Fuß lang und 1,21 Zoll im Quadrate (31 Milli-meter) unter einer Last von 4400 Ps. (2000 Kilogr.)sprang (lloullloll). Ein anderer Stab von 11,8 FußLänge, 2,38 Zoll Breite und 0,8 Zoll Höhe, sprangunter einer Last von 2640 Pf.: Diese Stange bogsich nicht merklich, bevor sie zersprang. Im letztemVersuche giebt unsere Regel (Glcichg. XV. Art. 289.)876 Ps. als die größte Last, weiche in der Praxis