Dormstädter HandelScongreß 61
politischen oder finanziellen Interesses, sowie eine ungewöhnliche Ausdauer desFortschreitens auf dem betretenen richtige» Wege, wenn er auch einige Zeit einzel-nen Vereinsiaaten die zu erwartenden Früchte nicht bringen sollte. Waren aberauch diese unentbehrlichen Vorbedingnisse eines abzuschließenden, wirksamen, leichtausmfuhrenden Vertrags in der That auf dem Eongresse vereint vorhanden ge-wesen, so hatte es dennoch, hei so verschiedenartigen Ansichten über die Anwen-dung der erfoderlichenMütel, an Stoff zu Streitfragen nicht gefehlt. — Welchesder verschiedenen Mauthsysteme der Vereinsiaaten sollte als Grundlage der gemein-schaftlichen Zolleinrichkung angenommen werden? Dies war die erste noch nichtzu definitiver Entscheidung gelangte Frage. Baiern machte und hatte, unter-stützt von manchen triftigen Gründen, den Anspruch, sein Zollsystem als Grund-lage geltend zu machen. Auch uns schien vorzüglicher zu sei», ein bereits geschaf-fenes System mit angemessenen Modificatione» anzunehmen, als ein neues ohneGewähr der Erfahrung zu versuchen. Das bairische Mauthsystem hat zwar mehrdie Befriedigung des finanziellen Interesses als den Schutz der Gewerbe und desHandels zum Zweck; allein es würde nicht schwierig gewesen sein, es zu Errei-chung des von den unterhandelnden Staaten bezielten zwiefachen Zweckes tauglichzu machen. Später haben das Großherzogthum Hessen , dessen Regierung sichschon im Juli 1823 von der fernern Theilnahme an jenen Verhandlungen lossagte,und andre Staaten sich dem preußischen Mauthsystem angeschlossen. Solltemau den Grenzstaaten und unter diesen besonders Baden, das nach Verhältnißdie meiste Grenze gegen Außen hat, eine Befreiung des Aus- und EingangszollesVon der gemeinschaftlichen Zollbelegung für alle seine wirrhschaftlichen Erzeugnisseund rohen Producte des Bergbaues zugestehen? Dies war die zweite Hauptfrage,in deren Erörterung sich um so mehr Zündstoff für die Discussionen auf dem Con-greffe finde» mußte, als die Grenzstaaten der Consequeu; gemäß sich auch die Be-fugniß vorbehalten haben würden, die von der gemeinschaftlichen Zollanstalt aus-zunehmenden Gegenstände zum ausschließlichen Vortheil ihrer Finanzen zu bela-sten. Schwerlich hätten sich daher die Dereinstaaten verstehen wollen, einer sol-chen Foderung, an der besonders Baden festzubacken scheint, wenigstens in derangetragenen Ausdehnung, zu ihrem eignen Schaden zu entsprechen. — Die Be-stimmung der Höhe der gemeinschaftlichen Zollsitze war für den Tongreß eine nichtminder schwierige Aufgabe; denn es konnte bei den verschiedenen Interessen der Der-einstaaten nicht bloß entweder der finanzielle oder nationalökonomifthe Zweck allein,sondern es hätten Heide gemeinschaftlich und mit gleich getheilten Rücksichten ver-folgt werden müssen. Denn ein gemeinschaftliches Zollsystem soll nicht hloß eineergiebige Finanzquelle öffnen, sondern eS soll auch die Gewerbthätigkeit des Inlan-des wecken und gegen das Ausland schützen, sowie den Transito- und Zwischen-handel erhalten. — Endlich kann nian fragen: Wie haben sich die Regierungenzu benehmen, um dein Zwischenhandel den nöthigen Schutz zu gewähren? Sollman das Stückvergütungs- oder das Lagerhaussysiem annebmen? Für ersteressind natürlich die Staaten, welche viele Grenze nach dem Auslande haben, fürletzteres die rückwärts liegenden gestimmt. — Schon diese Hauptfragen, an diesich mehre aus ibnen hervorgehende anreihen, genügen, um sich nicht nur vonden vielen Schwierigkeiten, welchen die darmstädter Congrefiverhandlungen un-terworfen gewesen sind, zu überzeugen, sondern auch um die geäußerten Zweifelüber endliche, den allgemeinen Wünschen ganz entsprechende Resultate zu recht-fertigen. Wie aiif Mittelwegen die Hauptschwierigkeiten der darmstädter Unter-handlungen rum Theil beseitigt werden konnten, zeigte des Freih. vonMeseritz„Ab-handlung über die gegenwärtige DolkSnvtb in Deutschland und die Mittel zu de-ren Abhülfe rc," (Stuttgart 1822 . — Obgleich nun der darmstädter Handels-congreß, ungeachtet der persönlichen Bemühungen seiner Mitglieder, unter welchen