Domemchino Dominicaner 331
ses führt von Berlepsch aus. über die Rückgabe der Kaufgelder handelt Schmidtam ausführlichsten.
D o m e n i ch i n o, s. Zampieri.
Domicilium, die Wohnung, hatte bei den Römern besondere Rechte;eS wurde für unverletzlich gehalten (z.B. kein Schuldner durfte in seinem Domicilverhaftet werden; kein Polizei - oder GerichkSdiener durfte die Schwelle eines Pri;vathauses betreten, um auch einen Nichtbewohner desselben darin zu verhaften,wenn eS kein öffentliches Haus war). Diese Rechte hat das Domicil noch in Eng;land und in den Niederlanden. Dann heißt Domicil überhaupt der Aufenthalts;ort; im engern Sinne der Ort, wo man einheimisch ist, im Gegensatz desjenigen,wo man sich nur auf einige Zeit aufhält. Erwachsene Kinder z. B. haben ihr Do;micilium da, wo ihre Ältern wohnhaft sind, d. h. sie gehören dahin, sind daselbsteinheimisch, wenn sie auch, wie z. B. dienende Personen, an einem andern Ortesich aufhallen. Zn der Rechtssprache ist clomioiliuin lnibitalioni.-i der Wohnort;clinniniliuni <^> i^>,Ü!> der Geburtsort; cloniiciliiim ncecssarium der nothgedrun;geneAufenthaltsort, welchem das cloniioiliun, volunt.iiiuni. der fteigewählteAuf;enthaltsort, entgegengesetzt ist. b'ornm ilnrnwilii ist der Gerichtshof des Ortes,an welchem man einheimisch ist, im Gegensatze des loium cmntiucin», lc>,u,i> -le-lie-ti und lornn, appicbeiniinni-i. — Domicilirte Wechsel sind solche, de;ren Bezahlung, wenn etwa der Ort, wo der Aussteller wohnt, kein Wechselplatz ist,auf ei» Handelshaus eines in der Nähe befindlichen Wechselplatzes angewiesen wird.Dadurch will man die Schwierigkeiten vermeiden, welche der Verkauf des Wech;sels haben könnte. Z. B. A. in London trassirt auf Z. in Lüneburg, in Hamburg zahlbar. Z. in Lüneburg acceptirt den Wechsel und domicilirt ihn bei B. in Ham ;burg. Jetzt kann der Wechsel in London nach dem Hamburger TurS verkauftwerden, und der Inhaber wendet sich bei Verfallzeit, anstatt an Z. in Lüneburg ,an B. in Hamburg , welcher letztere zahlt, wenn er mit Fonds zur Einlösungversehen ist. Daher haben domicilirte Wechsel auch einen geringern CurS alsdirecl gezogene.
Dominante, herrschende Note, nennt man die fünfte Stufe der Quintederjenigen Tonart (oderauch gnint.-, t„ni), in welcher sich die Melodie bewegt, weilsie in der Grundstimme gewöhnlich noch öfter gehört wird, als der Grundton derTonart selbst. Um sie von Dominanten verwandter Touarten, in welche die Mv;dulation aus der Grundtonart hingeleitet worden ist, zu unterscheiden, nennt mansie auch die tonische Dominante oder Oberdominante. Unterdominante ist dagegendie vierte Stufe vom Grundton; die fünfte abwärts gezählt. Daher heißt auchder kleine Septimenaccvrd auf der fünften Klangstufe der harten und weichenTonart Dominantenaccord.
Dominicaner werdendiePredigermönchesLe-ieclioatore-;) nach ihremStifter DominicuS (s. d.) genannt. Bei ihrer Entstehung (1215 zu Tou;louse waren sie regulirte Chorherren nach der Regel des h. AugustinuS, mit der De;stimmung, gegen die Ketzer zu predigen. Diese Regel und Bestimmung behieltensie bei, als sie 1213 die der Carthäusertracht ähnliche weiße Kleidung und den Cha;rakier eines Mönchsordens annahmen. f)n Frankreich hießen sie Jakobiner, weilihr erstes Kloster zu Paris in der Zakobsstraße war. Die schon 1206 vom h. Do;minicus gestifteten und seit 1218, wo er auch ein Nonnenkloster zu Rom anlegte, wei;1er ausgebreiteten Dominicanerinnen folgen derselben Regel, nur sind sie auchzur Arbeitsamkeit verpflichtet, die dem männlichen Zweige wegen seines höhern Be;ruft nicht zugemuthet wurde. Dazu kam noch eine dritte Stiftung des h. Domi;nicus, die Ritterschaft Christi, ursprünglich ein Verein von Rittern und Edelleu-