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England. I. Volk und Adel
Manufakturen aber etwa 201 Mill. zufallen. Hingegen in Hinsicht auf die Zahlder mit jedem dieser beiden Zweige beschäftigten Familien würden nach Colguhoun'SAngabe» der Handel und die Manufakturen ein Übergewicht haben, da ihm unge-fähr 1 Mill., dem Ackerbau nur 6 Mill. Menschen angehören sollten. Allein daC. Irlands Bevölkerung viel zu niedrig angenommen hat, und dort die meistenHände mit dem Ackerbau beschäftigt sind, so scheint doch dem Landbau die größereZahl zugeschrieben werden zu muffen. Jedenfalls würde auch Handel undGewerbs-fleiß sich nicht zu jener außerordentlichen Höhe erhoben haben, wenn nicht die ganzeNation außerordentliche Kraft entwickelt hätte, und dieseKrastentwickelung verdanktsie nur ihren bisherigen glücklichen innern Verhältnissen. Zweierlei ist in dieserBeziehung besonders zu bemerken: die vortheilhafke Stellung des englischen Adelsund die große Freiheit, welche dem Wirken eines Jeden, sowol einzeln als auch ver-eint mit Andern, durch die Staalsverfassung gesichert ist. Durch die erste sind alleinnere Entzweiungen der Nation vermieden oder dock bald wieder geheilt worden;durch die zweite hat sich jene allgemeine Richtung auf das Gesammtwohl, jener Ge-meingeist erzeugen können, welchen man als einen eigenthümlichen Zug des engl.NationalcharakterS zu rühmen pflegt, welcher aber überall einheimisch werden wird,wo ihm ein freier Spielraum gegönnt ist.
Die englische Volksverfassung hat ebenfalls die 3 Stände, welcheman in andern Ländern antrifft: I. den Herrenstand oder hohen Adel, die d>o-I'ilisv; II. die Ritterschaft, den niedern Adel, lleutrv. und III. den Bürger-stand, die (chnn,ic»,n!>-; die Geistlichkeit macht keinen Stand im Volke aus, son-dern gehört in ihren verschiedenen Stufen allen dreien an. Die englischen Gesetzeund Sitten erkennen jedoch nur 2 Stände, den Adel, unter welchem bloß der hoheAdel verstanden wird, und die Gemeinen, zu welchem auch der niedere Adel ge-hört. Dieser Standesunterschied bringt keine Spaltung in den Verhältnissen desVolkes hervor, weil die Familien des Adels durchaus mit dem Bürgerstande ver-schmolzen bleiben, da das Adelsvorrecht nur immer auf den ältesten Sohn über-geht, weil der Weg zu den höchsten Stellen und Würden dem Verdienste wenig-stens gesetzlich und in den wichtigsten Zweigen des öffentlichen Dienstes auch factischoffen steht, und weil der Adel kein Vorrecht genießt, durch welches in dem Nicht-adeligen ein vernünftiges Selbstgefühl beleidigt, oder in den Leistungen für die Ge-sammtheit das Gesetz der Gleichheit verletzt würde. Die Stellung aller Ständegegen einander ist durch die Verfassung so gut geordnet, daß ein Jeder immer wie-der des Lindern bedarf, und der Vornehme den schönsten und belohnendsten Theilseines öffentlichen Wirkens nur durch Gunst und Vertrauen der Geringern erlan-gen mag. Der niedere Adel aber, welcher in mancke» andern Ländern durchseine besondern Standesinteressen und Vorzüge in ein feindseliges Verhältniß gegendas Volk versetzt wird, ist in England weder staatsrechtlich noch factisch von demBürgerstande getrennt. Er ist mit ihm im Hause der Gemeinen vereint, und wassich durch Fleiß, Glück , Wissenschaft oder Talent über die gemeine Masse erhebt,tritt ohne Adelsbrief, nicht durch die Gunst der Menschen, sondern durch sein Ver-dienst, durch die Gunst des Schicksals, von Rechtswegen in seine Reihen. Nieist es den Engländern eingefallen, die höhern kirchlichen Würden, wie bei uns dieDomherrnsiellen oder StaatSämter, von der Geburt abhängig zu machen; nie-mals hat sich ihr Adel dadurch von der Natur zu trennen versucht, daß er auch vonder Mutter Seite adelige Abkunft erfodert, oder davon die Successionsfähigkeit inFamiliengütern und die höchsten Adelswürden abhängig gemacht hätte. Englandhat noch in neuern Zeiten 2 Königinnen aufdem Throne gesehen (Maria und Anna),deren Mutter (Anna Hvde, erste Gemahlin Jakobs II., vermählt im Geheim1659 und anerkannt 1661) die Tochter eines vormaligen bloßen Advocaten, desberühmten Eduard Hpde, nachherigen Großkanzlers und Grafen v. Clarendon,Cvnvcrsarivns-Lericoii. Bd. III. 34