Band 
Dritter Band. D bis E.
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Erhard (Christian Daniel)

Schädigung für die an Frankreich abgetretenen Besitzungen, von Preußen in Besitzgenommen wurden. 1806, nach der Schlacht bei Jena und Auerstüdt, ging E.den 16. Oct. durch Kapitulation an die Franzosen über. Das Eichsfcld wurde inder Folge zu Westfalen geschlagen; E. blieb unmittelbar unter franz. Regierung.l808 hielt Napoleon daselbst (27. Sept. — 14. Oct.) eine Zusammenkunft mitdem rüst. Kaiser; auch die Könige von Sachsen, Daiern, Westfalen und Würtem-derg, der Fürst Primas u. A. waren zugegen. Nach dem Rückzüge der Franzosenaus Deuischland (im Herbst 181L) ergab sich die Stadt aufCapitulation, die Ci-tadelle (der Petersberg) aber erstim Frühling 1814 an die Preußen. Durch dieDiener Congreßacte ist E. mit seinem Gebiet und dem EichSfelde wieder unter preuß.Hoheit gekommen. Es ist der Provinz Sachsen zugetheilt, und der Sitz einer Re-gierung, zu deren Bezirk das vormalige Fürstenthum Erfurt (14 IHM., 44,000Emw.), Nordhausen, der preuß. Antheil des Eichsfeldes, Mühlhausen , das vonDachsen abgetretene Henneberg, der Rest des neustädter Kreises und die Ämter^angensalza und Weißenstee gehören (64z UM., mit 22 St., 12Mst., 401 D.,"68,000 Einw.). In E. befinden sich eine königl. Akad. nützl. Wistensch., 2 Gym-Wen, ein Seminar, eine Taubstummenlehranstalt, Kunst-u. a. Schulen, LasD!artinsstist für arme Kinder u. a. Anstalten.

Erhard (Christian Daniel), Oberhofgerichtsrath und Pros. des Critninal-^chts zu Leipzig, geb. den 6. Febr. 1759 zu Dresden , studirte voü 1778—81 zu^ip;ig die Rechte und legte zugleich durch das Studium der Geschichte, der Phi-losophie und der Kunst den Grund zu einer vielseitigen Bildung. 1782 ward er I).^r Rechte und akadem. Docent zu Leipzig , 1783 Beisitzer des niederlausitz.LandeS-^richts, 1787 Prüf. der Rechte, 1793 Mitglied der Iurisienfacultät, 1795 Qber-Wfgerichtsbeisitzer, 1800 Oberhofgerichtsrath, Pros. deöCriminalrechtSundDom-^rr des Hochstists Naumburg. 1801 ernannte ihn der Kaiser Alexander l. zumKorrespondenten der Reichsgesetzgebungscommission zuPeteröburgmitGehalt; und?chre ?lkademien ernannten ihn zu ihren, Ehrenmitglied?. Er hat als Schriftsteller,shrer und Geschäftsmann sich ausgezeichnete Verdienste erworben. Seine Schrif-si, verbreiten sich über wichtige Gegenstände des philosophischen u. positiven Rechts,l'o Rechtsalterthümer, Rechtsgeschichte und die Theorie der Gesetzgebung; überallM er denselben neue Ansichten abzugewinnen gewußt. Seine deutschen Schriften^ben vorzüglich Criminalrechtund Gesetzgebung zum Gegenstände. Das sächsische,'»liehe Recht brachte er zuerst in die Form eines Systems, und seine Anmerk.N' Übersetzung des Pastoret haben wichtige Fragen der Criminalgesetzgebung zurDrache gebracht. Seinen Ruf verbreitete sein Werk über Leopolds ll. Gesetz-^ung in Toscana. Sein „Versuch über das Ansehen der Gesetze" gab die Ver-fassung, daß der k. preuß. Großkanzler Carmer ihn zur Kritik des allgemeinenfsetzbuchü für die preuß. Staaten aufstöberte. Im ersten Bde. dieser Kritik (dereni^'ssetzung unterblieb) hat er einen wichtigen Vorstchritt in der wissenstchaftl. Be-?»dlung der Gesetzgebungskunst gethan, welche er in der Form einer auf das allge-§I'»e>Recht und die Natur der bürgerlichen Geschäfte und Verhältnisse gegründetenfssenschaft seit 1803 zuerst zum Gegenstände akademischer Vorlesungen machte,f seinen Anmerk. zu Algernon Sidney's Werke über die Regierungsformen, inÄren Abhandlungen, die er in der 1788 u. 1789 von ihm herausgeg. Zeitschriftsi »»althea" geliefert hat, sowie in den Vorreden zu seiner Übersetzung des Handels-jfhbuchg und der Civilgerichtsordnung des franz. Reichs, und in seinen Abhand-/,l)o srlntrio siiüä'is" und „l)v notione iürti" hat er einzelne Ansichtendie wichtigsten Gegenstände der Gesetzgebung geliefert. Seine Übersetzung des(2. Aufl. 1811) ist allgemein für die vorzüglichste anerkannt^ oen. Seine letzte und vielleicht seine wichtigste Arbeit war der Entwurf eines"»nalgesetzbuchs für Sachsen ; sie ist, so weit sie fertig war, von einem seiner