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Hortlcy
juridischen und polizeilichen Geschäftsmann. 1795 ward H. als wirkl. Hofrathund Lehrer des Staatsrechts an der Universität Salzburg angestellt, wo er 10 Jahrelang nur Beifall Vorlesungen hielt, selbst vor Staatsbeamten, auch durch staats-rechtliche und polizeiliche Referate im Hofrathscollegium sich Vertrauen erwarb.Als 1800 franz. Truppen Salzburg besetzten, gab es hier keine Polizeibehörde fürEinquartierung, Verpflegung rc. H. ward beauftragt, der daraus entstandenenVerwirrung abzuhelfen, und er richtete mehre Anstalten nicht nur ein, sondernbrachte sie auch bald in Thätigkeit, sodaß ihn die Regierung zum Polizeidirector er-nannte. H. handelte mit der größten Publicitat, dadurch wart überall das Zweck-mäßigste gesunden und allgemeines Vertrauen erweckt. Mit 1802 begann H.s. für die Polizeipraxis von ganz Deutschland so wichtig gewordene, noch 1826 fort-dauernde „Allgemeine deutsche Justiz- und Polizeifama". 1803 bewog ihn Man-fredini'S Verwaltungssystem, den Ruf als kurpfalz -bairischer wirkl. LandeSdirec-tionSrath und Professor der Polizei, sowie des TerritorialstaakSrechtS zu Würzburg ,anzunehmen. Hier wurde von ihm die Stadtpolizci neu geordnet und verbessert;auch gelang es ihm, die alten Religionsstreiiigkeiten zu Buchbron» und Kitzingen beizulegen. Vielfach thätig als Rechtslehrer an der Hochschule, als Beisitzer desSpruchcollegiums und als Senior in der Sectivn der StaatSwissenschaftcn, gab ernoch das „Archiv für dieSicherheikS- und Armenpflege" gemeinschaftlich mit demberliner Policeidirector v. Grüner heraus. Bei der Abtretung Würzburgs an denbisherigen Kurf. von Salzburg legte H. seine Stellen aus dem Grunde nieder, weiler einer Regierung, die er zuSalzburg verlassen hatte, nicht wieder angehören wollte,und ging als Landesregierungsrath in hei zogl. fachst»- koburgische Dienste. Hiermachte er sich, während der franz. Verwaltung 1806 fg,, um Stadt und Land soverdient, daß ihn der Herzog zum Geh.-Regierungsrath und 1807 zum Dirigentendes neuen RevisionSgerichishofs ernannte. Als aber unter der neuen Regierung derVerdienstvolle Minister seine Entlassung nahm, ging auch H. ab, weil er der Gegen-partei nickt angehören wollte. Hieraus zog er einen Ruf in großherz. badische Diensteeinem andern weit vorrheilhaftern aus dem Grunde vor, weil Karl Friedrich in die-sem Staate regierte. Als Rath bei der Regierung des Oberrheins und als Rechts-lehrer an der Universität zu Freiburg , dann bei 3 Kreisdirectorien binnen 8 Zährenmit Geschäften überhäuft, war er unermüdet thätig, erhielt aber nicht die erwarteteBeförderung, doch ward auswärts fein wissenschaftliches Verdienst bei der Heraus-gabe des franz. Strafgesetzbuches und seines siatisi. Gemäldes von Karlsruhe , so-wie sein praktisches Verdienst in den Einrichtungen des Feldlazareths der alliirtenArmeen, von der Oberbehörte anerkannt. Später ernannte ihn die vorige badischeRegierung zu ihrem Eonnnissair bei der RheinschifffahrtSeonimission in Mainz .Ende 1820 aber ward er abberufen, weil er durch die Unterschrift eines Vertrags-entwurfs über die Schifffahrtsverhaltnisse zwischen Baden und Frankreich gegenseine (Pistrneiion gehandelt haben sollte. Allein nach den Erklärungen darüber im8. Hefte v. Murhard'S „Polst. Annalen" haben andre Ursachen dabei mitgewirkt.1819 ward H. zum Geh.-Regierungsrath ernannt; später wegen Kränklichkeit inRuhestand versetzt, lebt er jetzt den Wissenschaften. Er hat in s. „Geschäfts-lexikon für die deutschen Landstände, SraatS- unk Gemeindebeamten" (I.TH., Lpz.182 - 1 ) die Ergebnisse s. reichen Erfahrung im publieist.-jurid.-polizeil. Fache nie-dergelegt. Er war Mitglied der Akademien der Wissenschaften zu Berlin, Mün-chen, Hanover „. a. m. Auch haben die Könige von Preußen, Baiern und Sach-sen und andre Regenten ihm ihre goldene Verdienstmedaille ertheilt. H. starb den15. Zuni 1827 zu Manheim .
Hartle y (David). Dieser als materialistischer Psycholog bekannte Arzt,geb-1704 zu Zllingworrh, prakticirte einige Zeit in London und starb 1757 zu Bath.Er hat mehre medicinische Werke geschrieben. Bekannter sind s. philosophischen Be-