Band 
Sechster Band. K bis L.
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Kanonisches Recht (kath.)

die berühmte, jenem Isidor untergeschobene, aber mit vielen unechten Stucken ange-füllte Sammlung zum Vorschein; sie war nach der Überschrift em Ifidonscher Co-dex, der Sage nach aus Spanien gebracht. Der Zweck dieser Verfälschungen desPseudo-Isidor war wol kein andrer, als dem durch die Observanz eingeführten Sy-stem, welches die frühern Rechte der Metropoliten größtcniheils auf den Papst über-gehen ließen, eine historische Begründung zu geben. — Seit dein zehnten Jahrh,ta ke man die bis dahin gewöhnliche Art dieKirchengesetze in chronologischer Ord-nn ig zu sammeln und aus den Duellen z., studiren, verlassen und sieh darauf be-schränkt, Handbücher des geistlichen Rechts in systematischer Ordnung aus ihnenzusammenzutragen. In diese Handbüchm kamen zwar die Excerpte aus denGesetzen selbst meist wörtlich, aber aus tun Zusammenhange gerissen »nd zuuvei-len verstümmelt. Die merkwürdigste diestn Sammlungen für das Kirchenreckt istdie, welche der Benedictiner Gralia» (vonChiusi) 11k>1 im Kloster St.-Felu.r zuBologna vollendete; ihre Form war compewiai ifch. Gratian ging die Ge'gen-stände des kanonischen Rechts nach einer selbstg-wählten Ordnung durch und schicktebei jedem Gegenstände Rechisprincipien voraus, die er durch Stellen aus den Duel-len bewies, und theils aus diesen, theils din ch cigie Ausätze weiter entwickelte, wobeizugleich die Stellen, welche mit einander zu strettenschienen, entweder vereinigt odereiner vor der andern der Vorzug gegeben wurde, tcher auch der Titel b>>>-

ii.1 ,Ii,>>u-»ch>uliuin UNNIIUNN!. Das Ganze theilte er in drei Theile; im erstenschickt er einen allgemeinen Theil über die Gesetze, üsbesondere die Kirchenge letze,voraus und handelt dann von den kirchlichen Pei soue,, ihren Eigenschaften, ssssch.ten, Pflichten, ihrer Weihe und von dem ihnen zuste>ende» Antheil am Kirelien-r.'giment; im zweiten folgt die Lehre von der Kirebengevalk, hauptsächlich von derkirchlich» Gerichtsbarkeit und dem gerichtlichen Verfah-cn; im dritten endlich dieLehre von den Religionshandlungen und deren Liturgie, insbesondere den Sücia -inenten. Diese neue Sammlung machte sehr schnell ih-Glück: innerhalb einesIahrzehendS nach ihrem Erscheine» hatte das kanonische Hecht nicht nur zu Bo-logna, sondern auch zu Paris seinen eignen Lehrer, dei es nach ikr vortrug,und in Kurzem verdrängte sie auch als Handbuch die alten chronologischen und sy-stematischen Sammlungen; und ebensowie das römische Hecht dadurch, dasi dieUniversitäten es docirlen, zur Reception gelangte, wart aich bald das sogenannteDeiu etin» (Iraiiu,,, Gesetzbuch, und mit grellerm Rechte, a es das wirklich gel-tende Recht darstellte, und das, was Grakian aus seinem Ebnen hinzugesetzt hatte,gewissermaßen als Glosse galt. Eine unmittelbare Mitmrkung der Päpste beidieser Erhebung des Heu,, -tun, (liMü.ni zum Gesetzlich ist nicht erwiesen. —Dieses IleerMnni Oratlani ist mir der erste Theil linker! t, ng,»; ftiii>, <-a»e>nä>'>.Es entstanden aber nach dem >>>->-,'<'!„»> neue Concilienlcschlüsse und Decretalen.Diese wurde» von Mehren als Anhang zum DemeNn, gesammelt. Liste dieseSammlungen der nach dem Der,m»,» entstandenen Rchisbestiimmingen unter-warf der Papst Gregor IX. einer neuen Bearbeitung, pelche der DominicanerRaymund von Pennaforte verfaßte; das Werk wurde i fünf Bücher abgetheilt.Diese authentische Sammlung wurde 1234 vollende und den Universitätenzu Bologna und Paris zugeschickt. Diese Sammlung ht den Namen De-crein-l,'<i Oi eyt'nii nnni. und gilt als Gesetz. Die spätern Dcrekalen und Concilien.beschlüsse sannnclre P. Bonifaz > III. und gab sie als sechkeS Buch (lilier eevtn.ssder Gregorischcn Decretalen 1298 heraiiS. rs:ie habet! eenfalls gesetzliches An-sehen. — Papst Clemens >. verkündete 1313 eine Sammnng der von «hin meistauf dem Concilium zu Vienne in Frankreich erlassenen Vrordnungen; auch siesind Theil des täiigiini jiliiü nanoniei. Um 1319 waren die VerordnungenJohannes XXII. herausgegeben; man nennt sie kKlrnvnyt-itcs ckuliannis XXII.und späterhin wurden die fernern Decretalen bis auf den Ü81 gestorbenen S ir-