92 Katakuslik Kataster
aus Granit. Die Inschrift „14. >l. II. et Ilk. 8ez,ten,I>r. ^IDLLXftll." erinnertan die Opfer jenes thränenwerthen Tages, deren Überreste hier vereinigt sind. Esist die einzige Stelle in diesem ganzen Labyrinthe, die augenblicklich zu jedem Herzenspricht. Beim Heraustreten aus diesen dem Tode geweihten Räumen, wo übrigensdie reinste Luft durch verborgene Züge foi-während erhalten wird, besieht man nocheine geologische Sammlung, die der Direckor der u.,,,ie,e ?!>ri^. H. Hern
court von Thury, gebildet hat. Er hak dieselbe auch beschrieben (Paris 1815).Proben der Lteinanen, die der durcbwandelteStrich bergab, und eine Sammlungvon osteologischen Verbildungen, wissenschaftlich geordnet, in einem benachbartenSaale, sind die letzten Seltenheiten, die diese Tiefe darbiete,. 300 Toisen östlichvon der Ltraße von OrleanS ko nmt man endlich zu Tage. 19.
Katakustik, Lehre vom Widerschall oder Echo.
Katalog, s. Bücherkatalog.
Katapult, s. Geschütz.
Katarakt, s. Staar und Wasserfall.
Katarrh, s. Schnupfen.
Kataster, im Allgemeinen ein unter Autorität vorgesetzter Behörden ver-fertigtes Derzeichniß des GrundeigenthuniS, der Gebäude und Gewerbe und der da-von zu bezahlenden Zinsen, Steuern unk Abgaben. Die Lösung dieser Federung isteins der schwierigsten Geschäfte derStaatswirihschaft, indem nicht allein die Aufstel-lung jeder einzelnen Bedingung auf Elementen beruht, die mühevoll zu erlangensind, sondern weil man auch über die Art und Weise der anzuwendenden Mittel nochgar nicht durchgängig einverstanden ist.— Die Ausstellung eines Grundeigenihuni-Katasters beruht auf 4 unter sich verbundenen Geschäften: 1) Ausmessung desRaums; 2) Schätzung seines Ertrags; 3) Zusammenstellung des Katasters ausden durch 1 und 2 erlangten Resultaten; 1) Liguidirung der von jeder Parcelle zutragenden Lasten. Bei dem 1. ebenso langwierigen als kostbaren Geschäfte derAusmessung hat man verschiedene Methoden befolgt. Man hat die'.Aussaatder einzelnen Stücke von den Besitzern declariren lassen und bieraus die Größe un-gefähr ausgemittelt; man har die einzelnen Besitzungen, ohne Verband unter ein-ander, auSgcmessen; man hat den Compler ganzer Communen und großer Güternach ihrem Flächenraum ausgenommen, hierauf die Abgaben in Masse repartierund die Ausgleichung der einzelnen Besitzer in einer Gemeinde ihnen nach OrtS-eigenihümlichkeit selbst überlassen. Eine kostbare Erfahrung aber hat gezeigt, daßdiese Mittel nur mangelhaft zum Zwecke führen, daß bei dem einen Trug in derAngabe, bei dem andern Unsicherheit in der Ausmessung, und bei dem drittenStreit unter den Gemeinden selbst entstand, wodurch für das ganze Geschäft dasZutrauen verloren ging, und bei der das Ganze leitenden Behörde fortwährendKlagen über Beeinträchtigung, die nach dem Gange der Sache nur schwer sichausmitteln ließ, erhoben wurden. Man mußte daher immer wieder darauf zurück-kommen, daß eine allgemeine zusammenhängende Ausmessung des ganzen zu kam-st, wenden Landes und eine darauf gegründete Landescharte, so kostbar und zeit-raubend auch diese ist, unumgänglich nothwendig sei. Benzenberg gibt als Ele-mente zu einer solchen Messung, in seinem Werke über das Kataster (Bonn 1818,Th. 1), folgende Bedingungen an: 1) Mit denr Allgemeinen muß der Anfanggemacht, mit dem Speciellen beschlossen werden. 2) Verschiedene -LUandlinienan entgegengesetzten Enden des Landes müssen mit der größten Sorgfalt gemessen,und diese durch ein Netz großer Dreiecke verbunden werden. 3) Es dienen dieseDreiecke des 1. Ranges zur Grundlage der Dreiecke des 2. Ranges, welche alleKii chthürme des Landes bestimmt und ihnen aufder allgemeinen Charte ihre Stelleanweiset. 4) Während diese großen Operationen gemacht werden, muß mandarauf Bedacht nehmen, ob brauchbare Geomcter zu künftigen Speeialmessun-