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selben, übrig bleibt, daß er die Kopfsteuer bezahlen kann, so wird sie beigeti iebcii wer-den könne», obgleich sie nothwendig nie gleich ausfällt, da Mehre, bei gleichem Ein-kommen, nie eine gleiche Anzahl Familienglieder zu ernähren haben. Die Kopfsteueraber wird nothwendig incpigibeliverden, sobald sie so hoch angelegt ist, daß nicht je-der Familienvater so viel verdienen kann, daß diezu entrichtende Steuersumme überdie höchste Rotkdurfl übrig bleibt. — In Rußland trifft die Kopfsteuer bloß diemännlichen Leibeignen, Bauern und die Bürger. Da die übrigen Bauern ihr Ein-kommen größteniheils von dem Anbau der ihnen zugeschriebenen Läntereien gewin-nen, so sieht man leicht, daß dieKopssteuer daselbst eigentlich eine Auflage aufdasrohe Grundeinkommen der leibeigenen Bauern ist. Da aber Das, was von deinrohen Grundeinkonimcn, nach Abzug Dessen, was der Dauer zu seiner Subsistenzbedarfund waszumBetriebe derWirthschafl nöthig ist, übrig bleibt, dein Herrn alsGrundrente zufällt, so wird natürlich diese um so kleiner ausfallen, je höher dasKopfgeld steigt. Iin Grunde ist also das Kopfgeld in Rußland eine Auflage auf dieLandrenre des Grundherrn, sofern es von den Ackerbau treibenden leibeignen Bauernbezahlt wird. Aber sie ist nothwendig ungleich, da sich tas Grundeinkoniinen nichtnach der Zahl der männlichen Köpfe, die vom Ertrage des Bodens leben, richtet.Das Kopfgeld bleibt daher immer eine höchst unvollkommene und fehlerhafte Ab-gabe. Der Fehler wird in Rußland dadurch etivas gemindert, daß die Bauern selbstdie Summe des ihre Gemeiuhett treffenden Kopfgeldes nicht nach der Zahl der Köpfe,sonder» nach dem Grade des Wohlstandes und des Einkommens der einzelnen Fa-inilienväter unter sich vertheilen. Es ließe sich denken, daß man das Kopfgeld alseine allgemeine Eonsi>mi>onssteuer einrichten könnte. Wenn man nämlich wüßte,das; jederKopf nn Durchschnitt z. B. 50Thlr. von den gemeinsten und nothwendig-sten Bedürfnissen jährlich verzehrte, und man hätte sonst 2'Hroc. Accise von diesenDingen erhoben, so würde man diese 2 Proc.direct begehren, wenn man von jedemKopse jährlich I Td'r. Kopfgeld statt der Accise erhöbe. Diese Steuer würde abersodann richtiger allaemeine Consumrionssteuer Heiken. 51.
K o p p (Ulrich Friedrich), geb. am 18. März1?62 zu Kassel , wo er in, öffent-lichen Dienste, durch das Berti anen seines Fürsten geehrt, bis zum Geh. EabmekS-raih (1801) emporstieg, lebt seit 1804 in der unabhängigst.» Muße zuManhenn,gelehrten Arbeiten hingegeben. Durch archivarische Beschäftigungen aufdas Stu,dünn der Diplomenkunde und Paläographie geleitet, umfaßte K. diese Fächer mitdeutscher Liebe. Durch Sprachstudien aller Art vorbereitet, war erim Stande, seineclass „I'.il.ieoize.nphn, iniix-..", oder „ I'.x-b , !.-> x pi>n> vowiux, xxst.xiix ,-t >!!>,-ei>,>i.>" zu geben (Manheim 1811, 2 Bde., 1829, 3. u. 4. Bd. fdiese als eignesWerk: „De <l>11x-xliai>- l»w, ,>,>»,„>!! ?>,/ss, 4., mit vielen Kpfn., auf Kostendes Vfs.). Kein Denkmal der Graphik hatte K. verschmäht, um es in den Kreisseiner Forschungen zu ziehen, und sich, bei dem überschwenglichsten Reichthum anStoff, dennoch eine Sicherheit und Freiheit des Urtheils bewahrt, die seinen kriti-schen Beruf am besten bewähren. Das Ergebniß hat den Erwartungen von sol-chem Talente, solcher Gelehrsamkeit lind solchem Fleiß entsprochen. Der 2. Th.dieses Werks umfaßt die gelehrtesten Untersuchungen über die lironischen Roten,und zeigt in dein „lx-xx-x tir>x>i,,,x>" einen Scharfsinn, der den geübtesten Di-plomaten im neuern Sinne des Worts in jeder Zeile verräth. Gruter's Samm-lung, die K. vervollständigte, besser ordnete und erklärte, liegt diesem Werk, zumGrunde, das schon darum einen Vorzug vor ähnlichen hat, weil der Verf. tech-nische Fertigkeiten zu erwerben nicht verschmähte, welche die Genauigkeit der st>nUnnlo allein verbürgen. Späterhin bewährte der Vf. sich aufs Reue als Vir-tuos n der Lesekunst in s. „Bildern und Schriften der Vorzeit" (Manheim 1819,2 Bde.), die phönizische und gothische Denkmäler mit gleicher Durchdringungerläutern.