432 Landschaftmalerci Landschulen
Ihrer Controle, auch mehre die Betheiligken selbst betreffende Llngeleoenbeitenzu entscheiden. Eins ihrer wichtigsten Geschäfte ist dieBestimmung der aufjete-Gutzu bewilligenden Pfandbriessummcn, sowie die LluSfertiaung dieser Psardbriefe;das Institut geniest eine Autonomie, wodurch es jeder Einwirkung eines Gerichts-hofs ennooen ist. Nicht nur tür die Associirten selbst, sondern auch für Die, welchemit den. Verbände, namenllich durch Relationen, welche die Güterverwaltung be-treffen, in Verbältnisse treten, findet das iuüiciuui z>!,iiuiii, mitZuziehung einesrechtskundigen EnndicuS, nach einer alten Rechlsverfassung statt, welcheDeutschlandmehr in Cioil- als in Criminalsachen scheint angehört zu haben.-tz.
Landschaftmalerei, s. Malerei.
Landschulen sind zu unterscheiden von Landesschulen. Unter diesenVersteht man UnterrichtSanstalten, welche die Regierung für Zöglinge aus allenProvinzen eines Landes errichtet und unterhält, wie die Fürstenschulen (s. d.)in wachsen, Ilefeld im Hanöverschen, ehedem Kloster Bergen bei Magdeburg u. a.m. Landschulen dagegen werden die Schulen auf den Dörfern genannt. Siesind spätern Ursprungs als die Stadt- und Klosterschulen; denn da die Bildungüberall von den sichern Ständen zu den niedern herabzusteigen pflegt, so wurdenicht eher an den Unterricht der Jugend auf dem Lande gedacht, als bis es b, sondereLehrer für diese Volksclasse gab. In der vorchristlichen Zeit wuchs sie daher ohneandern als väterlichen oder Familienunten icht auf, und erst das Christenthumhat durch die Anordnungen eines bestimmten Lehrstandes für dieses Bedürfniß ge-sorgt, denn seit die Dorfschaften eigne Pfarrer erhielten, singen diese an, sich mitderBesihrung der Jugend in ihren Kirchspielen zu beschäftigen. Karl d. Gr. undAlfred von England machten in ihren Staaten den Pfarrern die Unterweisung desLandvolks >m Lesen, Schreiben, Latein und Kirchengesang zur Pflicht. Aberschon in den Jahrhunderten, wo die Geistlichkeit den priesterlichen Charakter an-nahm und sich aus Trägheit und Unwissenheit ihrem Berufe zum Lehren entzog,gehörten Landpfarrer, welche Unterricht ertheilten, unter die Seltenheiten, undbeider immer schlossern Aufsicht der Bischöfe und Grundherren kamen die gutenEinr'chiungen jener Könige bald in Verfall. Den Pfarrern genügte, wenn dieLandjugend vor dem ersten Abendmahlsgenusse das Glaubensbekenniniß nothdürf-tig hersagen konnte, und sie wäre ganz verlassen gewesen, wenn sich nicht hier undda die Mönche ihrer angenommen hätten. Erst seit d. 15. Jahrh, zeigen sich Spu-ren, daß die Gewohnheit der Pfarrer und Obrigkeiten in den Städten, Schul-meister für die Jugend der niedern Volksclasse auf gewisse Zeit anzustellen, auchin den Dörfern nachgeahmt worden ist. Die Gründung bestehender Dorfschulenaber war dem Zeitalter der Reformation vorbebaltcn, wo tue Bachtruckerkunstdurch die Verbreitung von Lehrbüchern in der Muttersprache gemeinnützig zu werdenanfing. Nun erst konnten Abcbücher, Katechismen und Bibeln in die Händeder Landjugend kommen und für den früher nur mündlichen, der Willkür desLehrers überlassenen Unterricht einen angemessenen Stoff darbieten. Freilich blsibauch dieser Volksunkerricht immer noch sehr dürftig und konnte wegen Mangelsan tauglichen Lehrern und wegen Mangels an Fonds, besonders in den guisherr-lichen GebietSdistricten, bis in die Mitte d. 18. Jahrh, keine merklichen Fortschrittezum Bessern machen; denn von Spener'S und Franke's Einfluß ging, wo er ein-drang, auf das aus Handwerkern, abgedankten Bedienten, Schreibern und Sol-daten bestehende Landschullehrerpersonal kaum etwas mehr als die Miene derFrömmigkeit über. Ebendarum wurde auch durch die Landschulordnung mehrerprotestantischen Regierungen im nördlichen Deutschland wenia g bessert. Höchst verdi-nstsich war dagegen des Be spiel des edlen Domherrn v. Rochow, der 1M2die Schulen auf seir.cn Dörfern in der Mark durch Anstellung geschiclter Lehrerund Anwendung zweckmäßiger Unterrichtsmethoden zu wahren Bilduncsanstalten