751
LuyNkS Luzac
höchste physische Zweck des Menschen Wohlleben, auf dauernden Wohlstand ge-gründet, ist, so bat die Regierung beim Luxus nur die sehr bedingte Pflicht derEinschränkung, wenn Jemand durch denselben aus dem Zustande des Wohlstandesherabzusinken in Gefahr ist, oder die öffentliche Sittlichkeit und Religiosität dadurchverletzt wird. Der Luxus ist kein ausschließliches Vorrecht des Reichen, sondernjeder Mensch kann ihn nach seinen Dermögensumständen anwenden, um durchmehre Genußmittel sich das Leben zu verschönern. Die häufigen Klagen der Vor-nehmen und Reichen über die Fortschritte und Nachtheile des Luxus scheinen größ-tentheils aus Stolz und Neid gegen die niedere Volksclasse entsprungen zu sein,indem die höhern Stände sich an den durch die Fortschritte des Gewerbfleißes un-verkennbar erweiterten Wohlstand der niedern Classen noch nicht gewöhnen können.Übrigens ist noch zu bemerken, daß von dem abchischen Luxus -oder Aufwands-gesetze der Römer vom I. 512 an bis zu den ins Unendliche vervielfältigten Auf-wandsgesehen der Franzosen, Schweizer, Schweden lc., alle Aufwandsgesetze stetsein fruchtloses Bestreben der Regierungen geblieben sind, und statt den Geist derNation umzuwandeln, diesen vielmehr verderbt und zum Schleichhandel geneigtgemacht haben.
Luynes (Charles Albert, Herzog».), Günstling Ludwigs Xlll., Königsvon Frankreich , geb. 1518. Sein Familienname war Alberti; seine Vorfahren,Florentinische Edelleute, hatten sich 10V Jahre zuvor, aus Florenz vertrieben, inFrankreich niedergelassen. Er und seine beiden jüngern Bruder waren schon vonHeinrich I V. dem Dauphin zur Gesellschaft zugegeben worden; L. hatte sich aberbesonders die Gewogenheit des jungen Königs durch die kindischen Zeitvertreibe, mitwelchen er ihn unterhielt, erworben, und dadurch den Grund zu seinem nachherigengroßen Einflüsse gelegt. Der Marschall d'Ancre, der damals Alles am stanz. Hostvermochte, verschaffte ihm die Statthalterschaft von Ambosse, und doch war esvorzüglich de Luynes, der den Marschall und dessen Gattin, welche die verwitweteKönigin Maria von Medici beherrschte, stürzte (1611). L. erhielt das ganze, vieleMillionen betragende Vermögen des Marschalls, verschiedene von dessen bisherigenStellen, und regierte nun ebenso unumschränkt wie Jener, nur noch schlimmer,denn er bereicherte sich in einem Jähre mehr, als der Marschall in 11 Jahren. Dieganze Regierung war in L.'s Händen; er vereitelte alle Unternehmungen der Mut-ter des Königs und der stanz. Großen, die sich wider ihn verbunden halten, und er-hielt 1621 die Würde eines Connetable, obgleich er die zu dieser Stelle erfoderli-chen Eigenschaften gar nicht besaß. Ludwig XIII . wurde zuletzt seines Günstlingsüberdrüssig, und L. starb zu rechter Zeit(15. Dec. 1621) im 43. I.
Luzae (Johann), Philolog und Publicist, geb. den 1.Aug. 1146 zu Ley-den, stammte aus einer in frühern Zeiten ihrer Religion wegen aus Frankreich ge-wanderten Familie. Nachdem er unter Valckenaer und RuhnkeniuS seine Stu-dien vollendet hatte, schlug er die ihm angebotenen Lehrstühle der Rechtswissen-schaft und der griech. Sprache zu Gröningen und Leyden aus uüd begab sich nachdem Harze, um sich der juridischen Praxis zu weihe». 1112 kehrte er nach Leyden zurück, um daselbst an der Herausgabe der von seinem Onkel Stephan L. gestifteten„Leydner Zeitung" Theil zu nehmen, einem Blatte, welches damals vön den erstenGelehrten und Staatsmännern Europas seines für die Zeitgeschichte wichtigen In-halts wegen begierig gelesen wurde. L. übernahm nach s. Onkels Tode <1181) dieRedaction desselben.') Neben diesem Geschäft und der jurid. Praxis beschäftigte
*) Die „Xouvelles e»tr->orüini»'i-es 6e llivers enclrvitr", oder tvit Man sie ge-wöhnlich nennt, die „vsrette üe I.evlle", wurde von Stephan ruzac und dessen Beu-ger Johann (demDater unsers Johann Luzac) gemeinsckasllich unternommen (1738).Johann Luzac der Vater war Buchdriickerelbeswer in Levden; Stephan harte sich erstdem geistliche» Stande gewidmet, gab aber in der Folge die Theologie auf. Beid«