Band 
Neunter Band. R bis Schu.
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348 Rheinfälle

rin (22. Miez 1808) und der Herzog von Oldenburg, Fürst von Lübeck (II.Oct.1808- als Mitglieder aufgenommen, sodaß der Bund nunmehr auf5916 s^M.14 608,817 Euuv. zählte, und das Bundesheer durch diesen Zuwachs von den an-fangs festgesetzten 68,000 M. auf 119,180 gebracht wurde. Allein der Protectordes Rheinbundes, welcher denselben zur Sicherung des innern und äußern Friedensun? der Unabbängigkeit der Bundesgenossen gestiftet hatte, dieser Protector selbstwar es, der sich zuerst an der Sicherheit und Unabhängigkeit seiner rheinischen Bun-desgenosse» vergriff und durch ein Decret vom 10. Dec. 1810, wodurch er dieScheide-., Maas--, Rhein-, Eins-, Weser- und ElbmünLungen mit Frankreich ver-einigte, folgende Rheinbundesfürsten ihres politischen Daseins und der ihnen durchdie Bundesacte zugesicherten Selbständigkeit beraubte: 1) den Herzog von Olden-burg, welchem er sein Herzozthum nahm und bloß das Fürstenthnm Lübeck ließ;2) den Herzog von Ahremberg, von dessen Landen ein Theil mit Frankreich , dasübrige aber mit dem Großherzogkhume Berg vereinigt wurde; 3) die Länder derFürsten von Salm-Salm u.Valm-Kyrburg wurden gleichfalls mit Frankreich ver-bunden. Auch vom Großherzogthuine Berg und vom Königreiche Westfalen wurdenbedeutende Theile zu Frankreich gezogen. Das Ganze dieser gewaltsamen Abtren-nungen betrug 532 s^M., mit 1,133,051 Einw., daß also dem Bunde noch 5384und 13,115,820 Einw. verblieben. Ebenso wenig gedachte Napoleon seinervei Errichtung dieser Conföderation ertheilten Versicherung, daß er sich nie eineOberlehnsherrlichkeit über die von ihm als Souveraine anerkannten Fürsten desRheinbundes anmaßen, noch sich eine Einmischung in ihre innern Verhältnisseerlauben wolle. Als Föderativstaat unter dem Schutze eines übermüthigen Be-schütz ns, dessen großer Gewalt, unbegrenzter Herrschsucht und eisernem Willender ganze Rheinbund nichts ihn Sicherndes entgegensetzen konnte, erschien dieserBund vom Anfang an als ein Unding. Da er überall nnr als Werk und WerkzeugNapoleonsangesehen wurde, und ihm alle innere Garantie fehlte, so konnte er auchgegen Außen keinen Bestand haben. Das Jahr 1813 machte deniselben ein Ende.Die jetzigen Großherzoge von Mecklenburg-Schwerm und von Mecklenburg-Stre-lih, welche die letzten gewesen waren, die, durch ihre Lage gezwungen, sich demRheinbünde angeschlossen hatten, waren, gleich als Preußen sich mit Rußland ge-gen Napoleon vereinigte, die ersten, welche vom Rheinbünde sich lossagten. Ih-nen folgten, außer verschiedenen minder mächtigen, bald die Könige von Baiern und Würtemberg. Andre zögerten länger, indem theils die Lage ihrer Länder,theils andre Verhältnisse eine freie Erklärung hinderten oder doch erschwerten. Da-hin gehörte der König von Sachsen; ferner der Großherzoz von Frankfurt , derMitstifter und Präsident des Bundes. Jener verlor die Hälfte seines Landes, unddieser Alles. Gleiches Schicksal hatten der König von Westfalen und der Großher-zoz von Berg (Sohn des Exkönigs von Holland ). Aus demselben Grunde wurdendurch die Beschlüsse des wiener Congresses die Länder des Fürsten von Jsenburgund des Fürsten von der Leyen , die als Rheinbundesfürsten Souveraine waren,mediakisirt. Die übrigen Mitglieder des Rheinbundes, mit Ausschluß des Her-zogs von Ahremberg und des Fürsten von Salm, sind als Souv raine dem deutschen Bunde wieder beigetreten. Über die Veranlassungen und politischen Intriguen,welche die Bildung des Rheinbundes herbeiführten, lese man von Gazern: „MeinAntheil an der Politik" (Stuttgart 1823 ; deü Marchese Lucchesini „Histor. Ent-wickelung der Ursachen und Wirkungen des Rheinbundes" (aus dem Italienischen von v. Halem, Leipzig 1821 fg., 3 Thle.), und Pahl's „Politische Lectionen für dieDeutschen ".

Rheinfälle. Der erste ist eine Stunde unter Schaffhausen bei den beiden-Laufen, wovon das eine (Dorfund Schloß) Licht am Rhein , auf dem Boden deshelvetischen TantvnS Zürich , unh das andre, «in altes Schlößchen, gegenüber auf