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Umtriebe (demagogische) in Deutschland
angestiftet wird. Ebenso wenig kann der Wunsch nach Einheit an sich beunruhigen;denn was diese betrifft, so hat über eine kraftvoll- Nalionaleinheit alles Gemeinsa-men unter den Vernünftigen in Deutschland stets dieselbe Meinung geherrscht.Uni uns hierüber aufzuklären, bedurfte es nicht erst der Burschenschaft . Es waralso höchst anmaßend, und ouft mildeste gesagt, ein sehr unreifer jugendlicher Ein-fall, diese Einheit auf eine— nicht ausführbare — allgemeine akademische Verbin-dung gründen zu wollen, die sich ohnehin nach wenigen Jahren, unter dem vielfa-chen Getriebe der bürgerlichen und der Fannlienve: hälciusse. wieder auflösen mußte.Die Freiheit endlich ist eine Allen angeborene Idee, und da? Ideal der bürgerlichenEntwickelung überhaupt, oder, wie ein alter Purist dieses Wort übersetzt: einSchöngedachi! Kein Wunder also, daß dieses Wort mit seiner Zauberkraft auchjugendliche Gemüther einnahm und sich, nach allen vorausgegangen n Umständen,mit der Vorstellung von Deutschheit oder Deutschthum vermischte. Vo wen g aber«on jeher der große Haufe darüber im Klaren und mit sich selbst einig gew- sen ist,was man unter Freiheit verstehen soll, so wenig konnte ein Haufe junger Burschedie öffentliche Meinung hierüber fipiren. Nur Das erschien mir Recht bedenklichund der Zukunft wegen gefährlich, daß sich dieser jungen Gemüther eine politischeUnzufriedenheit, ein Geist der Fronde bemächtigte, welcher sie von ihrem Berufeabzog, ihre heitere Unbefangenheit in Trübsinn und Ur.muth verwandelte, und siezu unberufenen Tadlern alles Bestehenden machte. Dieser si> stere Geist mußte ausden Schulsälen verbannt werden. Übrigens zeigte sich der blinde Furstenhaß, zudem mehre jugendliche Schwindelköpfe sich bekennen sollte», nicht und nirgends imdeutschen Volke. Und auch bei jenen äußerte er sich bloß wie eine Gemüthskrank-heit, die unmüielbar mehr dem damit Behafteten als dem Gemeinwesen schadenkonnte. Denn der L>hre von der Nothwendtgkeit einer Revolution, d. i. eines ge-waltsamen Umsturzes, welche als der gefährlichste Punkt hier und dort aus demNebel der akademischen D undesidee hervortrat: dieser ebenso sinnlosen als strafbarenLehre hat zu jeder Zeit am kräftigsten die Zufriedenheit des deuischen Volks wider-sprochen. Theoretische Schulgrübeluen bringen nun und nimmermehr eine Revo-lution hervor, deren einziger Grund nach unterer ktberzeugung, imm-'r hauptsächlichöffentliche Willkür, sittliche Auflösung der Gesellschaft und öffenilches Elend ist. —Die 3. Frage: Wodurch hat man das Volk verführt? ist bereits amtlich beant-wortet, jedoch ist zugleich die VolkSverführung auf die Schuljugend beschränktworden. Denn die erwachsene Generation, heißt es in der „Staaiszeitung", sei„bei ihrer Rechtlichkeit und Vernunft" der Verführung für unempfänglich geach-tet worden; darum hätten die Verführer sich t er Jugend auf Universitäten, Gym-nasien und Schulen bemächtigt. Als Mittel der Verführung seien gebraucht wor-den: 1) die Larve der Deutschheit; 2) die Larve der Erkräftigung, mittelst dosTurnens; 3) geheime Verbindungen in und außer der Akademie, besonders die all-gemeine Burschenschaft , und (angeblich) geheimere Grade derselben. — „DasTvrnwesen und die Burschenschaft ", sagt das Circulare (und dies mit vollem Recht),„hatten zur Absicht, aus der gesammtm Jugend einen Staat im Staate zu ma-chen". 4) Die Lehre von der VolkSthümlichkeit, d. h. von republikanischen Grund»satzen (zwischen beiden ist doch wol ein grosser Unterschied!). — Die 4. Frageb-schränkt sich auf Das, was die verführte Jugend als solche gethan hat; vomVolke selbst kann dabei nicht mehr die Rede sein. Die „Ltaatszeikung" hat durchdie abgedruckten Stellen aus Briefen, Aufsätzen und Protokollaussagen den Vor-witz und den Wahnsinn niehrer Knaben und Jünglinge hinlänglich nachgewiesen.
In der Folge hat die aus den Acten gezogene „Amtliche Belehrung über denGeist und das Wesen der Burschenschaft ", welche auf Befehl zur Venvarnung fürStudirende auf den preuß. Universitäten den I.Oet. 1824 zu Halle erschien, ge-wie die 1811 entstandene Burschenschaft als Mittel zu verborgenen Zwecken